Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern über die Schönheitsreparaturen der Mietsache stehen vor Gericht an der Tagesordnung. Grundsätzlich obliegt diese dem Vermieter nach § 535 BGB. Er kann einzelne Angelegenheiten auf den Mieter mithilfe von Klauseln im Mietvertrag abwälzen. Hierüber bestehen oft Uneinigkeiten, die die Richter klären müssen. Dabei ist erkennbar, dass der BGH mieterfreundlich bei Schönheitsreparaturklauseln ist. Im folgenden wird ein kleiner Überblick über die mieterfreundliche Rechtsprechung gegeben:
Was sind Schönheitsreparaturen?
Schönheitsreparaturklauseln sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter, die regeln, wer für die Instandhaltung und Renovierung der Mieträume verantwortlich ist. In der Regel überträgt der Vermieter diese Pflicht auf den Mieter, um sich selbst Kosten und Aufwand zu sparen. Der Mieter muss dann bei Auszug oder in bestimmten Zeitabständen die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zurückgeben oder renovieren.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Ist der BGH mieterfreundlich bei Schönheitsreparaturen? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Was sagt der BGH zu Schönheitsreparaturen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Zivilgericht in Deutschland und entscheidet über Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. Der BGH hat in den letzten Jahren mehrere Urteile zu Schönheitsreparaturen gefällt, die die Rechte der Mieter gestärkt haben. Der BGH hat dabei einige Klauseln für unwirksam erklärt, die den Mieter unangemessen benachteiligen oder ihm eine starre Frist für die Renovierung vorschreiben.
Wie kann man unwirksame Schönheitsreparaturklauseln erkennen?
Unwirksame Schönheitsreparaturklauseln sind solche, die gegen das gesetzliche Gebot der Rücksichtnahme oder das Verbot der unangemessenen Benachteiligung verstoßen. Einige Beispiele für unwirksame Klauseln sind solche, die den Mieter verpflichten:
- die Wohnung bei Auszug in einem besseren Zustand zurückzugeben, als er sie übernommen hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Mieter eine unrenovierte Wohnung angemietet hat.
- die Wohnung in einer bestimmten Farbe oder mit einer bestimmten Qualität zu streichen. Der Mieter hat grundsätzlich das Recht, die Farbe und die Art der Renovierung selbst zu bestimmen.
- die Wohnung nach einem starren Fristenplan zu renovieren, unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung. Der Mieter muss nur dann renovieren, wenn dies erforderlich ist.
- eine Endrenovierung durchzuführen oder eine Abgeltungszahlung zu leisten, wenn er die Wohnung vor Ablauf der Fristen verlässt. Der Mieter muss nur anteilig für den Abnutzungsgrad der Wohnung aufkommen.
Was kann man tun, wenn man eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag hat?
Wenn man eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag hat, kann man sich darauf berufen und die Renovierung verweigern oder nur teilweise durchführen. Man sollte jedoch immer versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter zu finden, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Wenn der Vermieter auf einer unwirksamen Klausel besteht oder die Kaution einbehält, kann man sich an einen Rechtsanwalt wenden oder eine Mietrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Wie steht der BGH zu neutralen Farben?
Der BGH urteilte in einer Angelegenheit darüber, dass die Pflicht Wände mit neutralen Farben beim Auszug zu hinterlassen, eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Denn es verpflichte den Mieter schon während der Mietzeit seine persönliche Farbwahl und damit die Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einzuschränken. Aber Vorsicht: Das Amtsgericht Paderborn entschied kürzlich, dass der Mieter schadensersatzpflichtig ist, wenn er die Wohnung in neutraler Dekoration übernimmt. Sie aber in einem Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird.
Fachgerechte Ausführung nicht nötig
Außerdem sind Klauseln, die die Ausführung von Schönheitsreparaturen durch Fachleute vorschreiben ebenfalls unangemessen. Dem Mieter wird dadurch die Möglichkeit zur “kostensparenden Eigenleistung” genommen. Jeder Mieter hat das Recht, die Reparaturen selbst vorzunehmen. Diese müssen aber auch einem fachgerechten Standard entsprechen.
Sollte es Streitigkeiten im Mietverhältnis geben, so ist es stets von Vorteil eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Diese deckt auch viele andere Lebensbereiche ab!
Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?
Wir empfehlen Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung hier checken zu lassen:
Das könnte Sie auch interessieren:
Miete unter Vorbehalt zahlen – So geht’s richtig!
Entschädigungsanspruch für Vermieter bei Baustellenlärm
Quellen und Links:
Urteil zur Quotenabgeltungsklausel: BGH VIII ZR 242/13
Über die fachgerechte Ausführung: BGH VIII 294/09
BGH zur neutralen Farbwahl BGH VIII ZR 166/08
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.