Eine Mieterhöhung ist für viele Mieter ein Ärgernis, das zu finanziellen Belastungen oder sogar zum Umzug führen kann. Doch wie kann man sich als Mieter gegen eine Erhöhung der Miete wehren? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um eine Mieterhöhung zu verhindern oder zu reduzieren? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie als Mieter Ihre Rechte wahren können und worauf Sie bei einer Mieterhöhung achten müssen.
Was ist eine Mieterhöhung?
Eine Mieterhöhung ist eine Erhöhung der Miete, die der Vermieter dem Mieter mitteilt. Eine solche Erhöhung kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel:
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- Eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, die sich aus dem Mietspiegel oder aus vergleichbaren Wohnungen ergibt.
- Eine Modernisierung der Wohnung oder des Hauses, die zu einer Verbesserung des Wohnwerts oder zu Energieeinsparungen führt.
- Eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, die eine Staffel- oder Indexmiete vorsieht, bei der die Miete regelmäßig an die Inflation oder an einen anderen Faktor angepasst wird.
Welche Voraussetzungen muss eine Mieterhöhung erfüllen?
Eine Mieterhöhung ist nicht einfach so möglich, sondern muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und den Namen und die Anschrift des Vermieters sowie die Anschrift der Wohnung enthalten.
- Die Erhöhung muss begründet werden, zum Beispiel mit einem Hinweis auf den Mietspiegel, auf durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen oder auf die vereinbarte Staffel- oder Indexmiete.
- Die Erhöhung muss die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag angeben und den Zeitpunkt nennen, ab dem die erhöhte Miete gelten soll.
- Die Mieterhöhung muss dem Mieter mindestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt der Erhöhung zugehen.
- Die Erhöhung darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten, zum Beispiel die Kappungsgrenze von 20 Prozent innerhalb von drei Jahren bei einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder die Obergrenze von 11 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr bei einer Modernisierung.
Gibt es einen Bestandsschutz für langjährige Mieterinnen und Mieter?
Einen generellen Bestandsschutz für langjährige Mieter gibt es nicht. Das bedeutet, dass der Vermieter auch nach vielen Jahren die Miete erhöhen kann, solange er die gesetzlichen Voraussetzungen einhält. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die langjährigen Mietern einen gewissen Schutz bieten können:
- Wenn der Vermieter die Wohnung modernisiert hat und deshalb die Miete erhöhen will, muss er bei langjährigen Mietern (mindestens zehn Jahre) eine Härtefallprüfung durchführen. Das heißt, er muss prüfen, ob die Mieterhöhung für den Mieter unzumutbar ist, zum Beispiel wegen seines Alters, seines Gesundheitszustandes oder seines Einkommens.
- Will der Vermieter die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen, muss er bei langjährigen Mietverhältnissen (mindestens 15 Jahre) eine Kappungsgrenze von 15 Prozent beachten, auch wenn in der Gegend eigentlich eine höhere Kappungsgrenze gilt.
– Will der Vermieter die Miete wegen gestiegener Betriebskosten erhöhen, muss er bei langjährigen Mietverhältnissen (mindestens 20 Jahre) eine Kappungsgrenze von 10 Prozent einhalten, auch wenn in dem Gebiet eigentlich eine höhere Kappungsgrenze gilt.
Wie kann ich mich gegen eine ungerechtfertigte Mieterhöhung wehren?
Wenn Sie als Mieter eine Erhöhung der Miete erhalten haben, müssen Sie diese nicht einfach hinnehmen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um eine Erhöhung der Miete zu verhindern oder zu reduzieren. Die wichtigsten Möglichkeiten sind:
- Sie können die Wirksamkeit der Mieterhöhung überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Zum Beispiel können Sie prüfen, ob die Mieterhöhung formal korrekt ist, ob die Begründung ausreichend ist, ob die Miete noch angemessen ist oder ob die Grenzen eingehalten wurden. Wenn Sie einen Fehler finden, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mieterhöhung schriftlich Widerspruch einlegen und diesen begründen. Der Vermieter muss dann entweder auf die Erhöhung verzichten oder diese gerichtlich durchsetzen.
- Sie können sich auf eine Mietpreisbremse berufen, wenn diese in Ihrem Bundesland gilt. Die Mietpreisbremse besagt, dass die Miete bei einer Neuvermietung oder einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Wenn Sie vermuten, dass Ihre Miete zu hoch ist, können Sie eine Rüge an den Vermieter schicken und verlangen, dass er Ihnen Auskunft über die zulässige Miete gibt. Wenn er dies nicht tut oder wenn sich herausstellt, dass Ihre Miete zu hoch ist, können Sie eine Herabsetzung der Miete verlangen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
- Sie können sich auf ein Sonderkündigungsrecht berufen, wenn die Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung erfolgt. Wenn die Miete durch die Modernisierung um mehr als 20 Prozent steigt, haben Sie als Mieter das Recht, das Mietverhältnis innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mieterhöhung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung muss spätestens zum Ende des übernächsten Monats erfolgen und schriftlich begründet werden. Sie müssen dann aber auch aus der Wohnung ausziehen.
- Prüfen Sie, ob der Vermieter alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten hat. Dazu können Sie zum Beispiel den Mietspiegel oder andere Vergleichswohnungen heranziehen, um zu prüfen, ob die verlangte Miete angemessen ist.
- Teilen Sie dem Vermieter schriftlich mit, dass Sie mit der Mieterhöhung nicht einverstanden sind und begründen Sie Ihre Ablehnung. Sie können auch um eine Fristverlängerung bitten, um sich beraten zu lassen. Die Textform ist in § 126 b BGB geregelt.
- Rechnen Sie damit, dass Ihr Vermieter klagen wird. Das kann, ohne Rechtsschutzversicherung, sehr kostenintensiv werden! Widersprechen Sie also nur dann, wenn Sie sicher im Recht sind (ggf. bei unserer Anwaltshotline für 29 € rückversichern) oder wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.
- Nehmen Sie rechtliche Hilfe in Anspruch. Sie können sich an einen Rechtsanwalt für Mietrecht wenden oder Mitglied in einem Mieterverein werden. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls eine Klage abzuwehren oder selbst einzureichen.
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Wo kann man sich beraten lassen?
Wenn Sie als Mieter eine Mieterhöhung erhalten haben und nicht sicher sind, wie Sie darauf reagieren sollen, können Sie sich beraten lassen. Zum Beispiel können Sie sich an einen Mieterverein, einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden. Dort können Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten informieren, eine Einschätzung über die Wirksamkeit der Erhöhung erhalten oder Hilfe bei der Formulierung eines Widerspruchs oder einer Rüge bekommen. Eine Beratung kann Ihnen helfen, eine Erhöhung der Miete zu verhindern oder zu reduzieren oder zumindest Ihre Interessen zu wahren.
Welche Links gibt es zur Mieterhöhung?
Hier finden Sie einige Links zu relevanten Gesetzen und weiterführenden Informationen zum Thema:
– BGB § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
– BGB § 559 Mieterhöhung wegen Modernisierung
– BGB § 560 Mieterhöhung wegen Betriebskosten
– Mietspiegel verschiedener Städte und Gemeinden
– Mietervereine in Deutschland
– Verbraucherzentralen in Deutschland
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