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Rechtsnews 13.03.2023 Alex Clodo

Dürfen Mieter Freunde über längeren Zeitraum beherbergen?

Mieter haben oft einige Regelungen zu beachten, die im schlimmsten Fall bei Nichteinhaltung zur Kündigung führen können. Sollten Sie auf die Idee der Untervermietung kommen, könnte dies sogar zu einer fristlosen Kündigung kommen. Der Beitrag beschäftigt sich jedoch mit der Frage, ob Mieter beispielsweise Freunde oder Bekannte über einen etwas längeren Zeitraum beherbergen dürfen, wenn sie zu Besuch sind.

Darf der Mieter seinen Bekannten Wohnraum zur Verfügung stellen?

In der Regel ist es Mietern erlaubt, Freunde für eine begrenzte Zeit bei sich aufzunehmen, solange dies nicht gegen die Bestimmungen des Mietvertrags verstößt. Das bedeutet, dass der Vermieter normalerweise nicht das Recht hat, einem Mieter zu verbieten, Freunde für ein paar Tage oder sogar Wochen zu besuchen.

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Der Vermieter kann jedoch einschreiten, wenn die Freunde des Mieters über einen längeren Zeitraum bei ihm wohnen, insbesondere wenn dies zu einer Überbelegung der Wohnung führt oder gegen andere Bestimmungen des Mietvertrags verstößt. In diesem Fall kann der Vermieter den Mieter auffordern, die Anzahl der Gäste zu begrenzen oder eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt zu beantragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regeln und Einschränkungen für die Beherbergung von Freunden von Mietvertrag zu Mietvertrag unterschiedlich sein können. Daher wird Mietern empfohlen, ihren Mietvertrag sorgfältig zu lesen und gegebenenfalls den Vermieter um Erlaubnis zu fragen, bevor sie über einen längeren Zeitraum Gäste beherbergen.

Wie lange darf man seine Freunde beherbergen ohne rechtliche Probleme zu bekommen?

Es gibt keine allgemeingültige Regel oder Grenze dafür, wann die Beherbergung von Freunden durch einen Mieter zu lange dauert oder zu viele Personen betrifft. Die Grenze hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, einschließlich der Größe der Wohnung, der Anzahl der Mitbewohner, der Dauer des Aufenthalts und der Auswirkungen auf das Leben der Nachbarn.

Der Vermieter kann jedoch unter bestimmten Umständen einschreiten, wenn die Aufnahme von Freunden durch den Mieter zu einer Überbelegung der Wohnung führt oder gegen die im Mietvertrag vereinbarten Regeln verstößt. Beispielsweise kann die Beherbergung von Freunden über einen längeren Zeitraum zu einer Überbelegung der Wohnung führen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen und gegen Brandschutzbestimmungen verstoßen kann. Eine solche Situation kann auch dazu führen, dass der Vermieter Maßnahmen ergreift, um den Mieter aufzufordern, die Beherbergung von Freunden einzuschränken oder zu beenden.

Mietern wird daher empfohlen, sich an die im Mietvertrag festgelegten Regeln zu halten und sich bei längeren Aufenthalten von Freunden mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um mögliche Probleme zu besprechen und gegebenenfalls eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt einzuholen.

Gibt es Gerichtsentscheidungen zu der Beherbergung unter Freunden?

Ja, es gibt Gerichtsurteile zu diesem Thema. Die Entscheidungen variieren jedoch je nach den Umständen des Einzelfalls und den örtlichen Gesetzen und Vorschriften.

Ein Beispiel ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Dezember 2013 (Az. VIII ZR 5/13). In diesem Fall hatte ein Mieter seinen Freund für mehrere Monate in seiner Wohnung aufgenommen. Der Vermieter hatte den Mieter aufgefordert, den Freund aus der Wohnung zu entfernen, weil er darin eine vertragswidrige Untervermietung sah. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass die Beherbergung eines Freundes über einen längeren Zeitraum keine vertragswidrige Untervermietung darstellt, wenn der Mieter während dieser Zeit weiterhin in der Wohnung wohnt und die volle Kontrolle über die Wohnung behält.

In einem anderen Fall (LG Berlin, Urteil vom 5. Februar 2009, Az. 67 S 404/08) wurde entschieden, dass ein Mieter seinen Freund nicht unbegrenzt in seiner Wohnung beherbergen darf, da dies gegen die Bestimmungen des Mietvertrages verstößt. Im vorliegenden Fall hatte der Mieter seinen Freund für mehrere Monate in seiner Wohnung untergebracht, ohne dies mit dem Vermieter abzusprechen. Das Gericht entschied, dass der Mieter verpflichtet ist, den Vermieter über eine längerfristige Beherbergung von Gästen zu informieren und eine Genehmigung einzuholen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

Es ist daher empfehlenswert, dass Mieter ihre Mietverträge sorgfältig lesen und sich bei Fragen an einen Anwalt für Mietrecht wenden.

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Quelle:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=66328&pos=0&anz=1

https://openjur.de/u/2395999.html

 

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