Im Alltag kommt es sehr oft vor, dass der Eigentümer einer Wohnung und seine Mieter höchst unterschiedliche Vorstellungen von dem nötigen Mindestmaß an Ordnung haben. Der eine mag es ordentlich, der andere lässt gerne mal das ein oder andere liegen. Im vorliegenden Beitrag geht es um die Frage, ob ein Eigentümer aus dem Raum Stuttgart, seinem Mieter kündigen durfte, da dieser Unmengen an Altpapier in seiner Wohnung lagerte.
Mieter lässt Ordnung schleifen
In der Nähe von Stuttgart ist der Betroffene Mieter einer Mietwohnung. Der Mieter ist nicht wirklich ordentlich. In seinen vier Wänden stapelt sich das Altpapier. Der Vermieter ist der Meinung, dass dieser Papiermüll sich in Unmengen staut. Der Eigentümer fühlt sich durch diesen Zustand so massiv gestört, dass dieser vor Gericht eine Kündigungsklage erwirken will. Er begründet diese damit, dass die Menge an Altpapier zu statischen Problemen führe und die Brandgefahr erhöht sei.
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Mietrecht: Gericht stärkt Mieter
In dem Urteil der Richter stärkten sie die Position des Mieters. Die Unordnung alleine und eine nicht aufgeräumte Wohnung stelle noch keine Pflichtverletzung des Mieters dar, so die Richter. Dies gilt auch dann, wenn sie sich an der Grenze zur Verwahrlosung befindet.
Beachtlich ist lediglich, dass so lange keine Gefahren für die Gebäudesubstanz drohen oder Mitbewohner belästigt werden, muss die Unordnung so hingenommen werden. Nach den Richtern waren die behaupteten statischen Probleme sowie eine Brandgefahr vorliegend nicht gegeben. Daher durfte der unordentliche Mieter in seiner Wohnung bleiben.
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