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Rechtsnews 22.12.2023 Alex

Maklerprovision: Alles Wichtige zum Thema!

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder mieten wollen, kann es sein, dass Sie mit einer Maklerprovision konfrontiert werden. Was ist das genau und wer muss sie bezahlen? Wie hoch darf sie sein und wann kann man sie vermeiden oder zurückfordern? In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie über die Maklerprovision wissen müssen.

Was ist eine Maklerprovision?

Eine Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Makler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Der Makler ist ein Vermittler zwischen dem Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie und dem Käufer oder Mieter. Er hilft bei der Suche, der Besichtigung, der Verhandlung und dem Abschluss des Vertrages. Dafür hat er Anspruch auf eine Provision, die meist in Prozent vom Kauf- oder Mietpreis berechnet wird.

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Wer muss die Maklerprovision bezahlen?

Das hängt davon ab, wer den Makler beauftragt hat. Grundsätzlich gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. Das bedeutet, dass der Verkäufer oder Vermieter die Provision zahlen muss, wenn er den Makler beauftragt hat, seine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Der Käufer oder Mieter muss die Provision zahlen, wenn er den Makler beauftragt hat, eine passende Immobilie für ihn zu finden.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen vom Bestellerprinzip. Zum Beispiel kann es sein, dass der Verkäufer oder Vermieter und der Käufer oder Mieter sich die Provision teilen. Das ist möglich, wenn beide Parteien den Makler beauftragt haben oder wenn der Makler einen sogenannten qualifizierten Alleinauftrag vom Verkäufer oder Vermieter erhalten hat. Das bedeutet, dass der Verkäufer oder Vermieter sich verpflichtet hat, nur mit diesem Makler zusammenzuarbeiten und keine anderen Interessenten zu akzeptieren. In diesem Fall kann der Makler auch vom Käufer oder Mieter eine Provision verlangen, wenn er ihm die Immobilie nachweist.

Wie hoch darf die Maklerprovision sein?

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern frei verhandelbar. Allerdings gibt es in den einzelnen Bundesländern übliche Sätze, die als Richtwert dienen können. Diese liegen meist zwischen 3 und 7 Prozent vom Kaufpreis bzw. zwischen 1,5 und 3 Monatsmieten bei Mietverträgen. Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer von 19 Prozent.

Die genaue Höhe der Provision hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Lage, dem Zustand und dem Wert der Immobilie, dem Aufwand und dem Erfolg des Maklers sowie der Marktsituation. Es empfiehlt sich daher, die Provision vorab schriftlich zu vereinbaren und zu vergleichen.

Wann kann man die Maklerprovision vermeiden oder zurückfordern?

Es gibt einige Situationen, in denen man keine Maklerprovision zahlen muss oder sie zurückfordern kann. Zum Beispiel:

  • Wenn man keine wirksame Vereinbarung mit dem Makler getroffen hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Provision nicht schriftlich festgehalten wurde oder wenn sie unangemessen hoch ist.
  • Wenn der Makler seine Leistung nicht erbracht hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er die Immobilie nicht nachgewiesen oder vermittelt hat oder wenn er seine Pflichten verletzt hat.
  • Wenn der Kauf- oder Mietvertrag nicht zustande kommt oder rückgängig gemacht wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn einer der Vertragspartner von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht oder wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt.
  • Wenn der Makler eine Doppeltätigkeit ausgeübt hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er von beiden Parteien eine Provision erhalten hat, ohne sie darüber aufzuklären.

Wenn Sie glauben, dass Sie zu Unrecht eine Maklerprovision gezahlt haben oder zahlen sollen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

Wie kann man sich über die Maklerprovision informieren?

Wenn Sie mehr über die Maklerprovision erfahren wollen, können Sie sich an folgende Quellen wenden:

  • Das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG), das die Rechte und Pflichten von Maklern und Kunden regelt.
  • Die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV), die die Methoden zur Bewertung von Immobilien festlegt.
  • Die Rechtsprechung der Gerichte, die die Anwendung und Auslegung der Gesetze und Verordnungen konkretisiert.
  • Die Berufsverbände der Makler, wie zum Beispiel der Immobilienverband Deutschland (IVD) oder der Ring Deutscher Makler (RDM), die Qualitätsstandards und Richtlinien für ihre Mitglieder vorgeben.

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