Die Grundschuld ist ein dingliches Recht, das dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück ermöglicht. Diese Schuld ist eine beliebte Form der Kreditsicherung, da sie unabhängig von einer Forderung besteht und übertragen werden kann. Diese wird im Grundbuch eingetragen und kann mit oder ohne Zinsen vereinbart werden.
Wie entsteht eine Grundschuld?
Eine solche Schuld entsteht durch die Einigung des Grundstückseigentümers und des Gläubigers über die Bestellung der Grundschuld und die Eintragung im Grundbuch. Die Einigung muss notariell beurkundet werden. Die Eintragung im Grundbuch bewirkt die Wirksamkeit gegenüber Dritten.
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Grundschuld 2023: Was Sie beachten müssen erhalten
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Welche Arten von Anleihen gibt es?
Es gibt zwei Arten: die Briefgrundschuld und die Buchgrundschuld. Die Briefgrundschuld ist eine Anleihe, die mit einem schriftlichen Zeugnis (Grundschuldbrief) verbunden ist. Der Besitz des Briefes gilt als Nachweis des Rechts an der Anleihe. Die zweite Form der Anleihe ist eine Schuld, die ohne einen solchen Brief besteht. Das Recht an der Buchgrundschuld wird durch eine Abtretungserklärung übertragen.
Welche Rechte hat der Gläubiger einer Grundschuld?
Der Gläubiger einer solchen Schuld hat das Recht, bei Nichtzahlung des Kredits die Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück zu betreiben. Er kann das Grundstück versteigern lassen oder sich selbst als Erwerber einsetzen lassen. Der Gläubiger hat jedoch keinen Anspruch auf die Zahlung des Kredits aus dem Vermögen des Schuldners, es sei denn, er hat zusätzlich eine persönliche Haftung des Schuldners vereinbart.
Welche Risiken hat der Eigentümer einer mit Grundschuld belasteten Immobilie?
Der Eigentümer einer belasteten Immobilie trägt das Risiko, dass er sein Eigentum verliert, wenn er den Kredit nicht zurückzahlen kann. Er muss auch die Kosten für die Eintragung und Löschung der Schuld sowie die Zinsen für die Anleihe tragen. Außerdem kann er das Grundstück nur mit Zustimmung des Gläubigers verkaufen oder belasten.
Wie kann man eine solche Anleihe löschen?
Eine Grundschuld kann auf verschiedene Weisen gelöscht werden:
- Durch Löschungsbewilligung: Der Gläubiger erteilt dem Schuldner eine schriftliche Erklärung, dass er mit der Löschung der Anleihe einverstanden ist. Diese Erklärung muss notariell beglaubigt werden und dem Grundbuchamt vorgelegt werden.
- Durch Löschungsantrag: Der Schuldner beantragt beim Grundbuchamt die Löschung der Grundschuld, wenn er nachweisen kann, dass die Forderung, die sie sichert, erloschen ist. Dazu muss er eine vollstreckbare Ausfertigung des Schuldtitels oder eine beglaubigte Abschrift des Darlehensvertrags vorlegen.
- Durch Zwangsvollstreckung: Der Schuldner kann die Löschung durch eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück erreichen, wenn er die Forderung, die sie sichert, vollständig bezahlt hat. Dazu muss er einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil gegen den Gläubiger erwirken und dem Gerichtsvollzieher übergeben.
- Durch Verjährung: Die Schuld verjährt nach 30 Jahren, wenn der Gläubiger in dieser Zeit keine Ansprüche aus ihr geltend macht. Der Schuldner kann dann beim Grundbuchamt die Löschung der Schuld beantragen.
Was sind die Vorteile und Nachteile einer solchen Kreditsicherung?
Die Vorteile sind:
- Sie ermöglicht dem Schuldner einen leichteren Zugang zu einem Immobilienkredit, da sie dem Gläubiger eine hohe Sicherheit bietet.
- Sie ist flexibel und kann an verschiedene Kreditbedingungen angepasst werden. Sie ist kostengünstiger als eine Hypothek, da sie keine laufenden Zinsen verlangt.
Die Nachteile sind:
- Sie birgt das Risiko einer Zwangsversteigerung der Immobilie, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
- Sie bindet den Schuldner an den Gläubiger, da sie nicht ohne dessen Zustimmung gelöscht werden kann.
- Sie erschwert den Verkauf oder die Belastung der Immobilie, da sie im Grundbuch eingetragen ist.
Wie unterscheiden sich Grundschuld und Hypothek?
Eine Grundschuld ist ein dingliches Recht an einer Immobilie, das unabhängig von einem konkreten Darlehen besteht. Das heißt: Auch wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist, bleibt die Schuld in der eingetragenen Höhe bestehen. Eine Hypothek hingegen ist ein dingliches Recht an einer Immobilie, das an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt ist. Das heißt: Mit jeder Tilgung des Darlehens verringert sich auch die Hypothek.
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