Ratgeber 15.10.2023 Christian Schebitz

Grundschuld löschen, so geht es!

Eine Grundschuld ist eine im Grundbuch eingetragene Sicherheit für einen Kredit. Hat der Kreditnehmer seinen Kredit zurückgezahlt, kann er die Grundschuld löschen lassen. Das hat den Vorteil, dass er wieder frei über das Grundstück verfügen kann, z.B. verkaufen oder beleihen. Die Löschung einer Grundschuld erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wie Sie eine Grundschuld löschen können und was Sie dabei beachten müssen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Grundschuld löschen zu lassen?

Die wichtigste Voraussetzung für die Löschung einer Grundschuld ist, dass der Kreditgeber, also die Bank oder Sparkasse, der Löschung zustimmt. Dazu muss er dem Darlehensnehmer eine so genannte Löschungsbewilligung erteilen. Dabei handelt es sich um eine öffentlich beglaubigte oder öffentlich beurkundete Erklärung, mit der der Kreditgeber auf seine Rechte aus der Grundschuld verzichtet. Die Löschungsbewilligung muss dem Grundbuchamt vorgelegt werden, damit die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden kann.

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Eine weitere Voraussetzung für die Löschung einer Grundschuld ist, dass der Darlehensnehmer alle Forderungen aus dem Darlehensvertrag erfüllt hat. Das bedeutet, dass er das Darlehen vollständig zurückgezahlt hat und keine Zinsen oder Gebühren mehr ausstehen. Der Darlehensnehmer sollte sich daher von seinem Darlehensgeber eine so genannte Vollständigkeitserklärung ausstellen lassen. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Bestätigung, dass der Kreditnehmer alle Forderungen aus dem Kreditvertrag beglichen hat. Die Vollständigkeitserklärung sollte auch dem Grundbuchamt vorgelegt werden.

Wie beantrage ich die Löschung einer Grundschuld?

Die Löschung einer Grundschuld muss beim zuständigen Grundbuchamt beantragt werden. Dazu muss der Darlehensnehmer einen Löschungsantrag stellen und die erforderlichen Unterlagen beifügen. Zu diesen Unterlagen gehören

  • Die Löschungsbewilligung des Darlehensgebers
  • die Vollständigkeitserklärung des Darlehensgebers
  • ein aktueller Grundbuchauszug
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Darlehensnehmers
  • eine Gebühr für die Löschung

Die Gebühr für die Löschung einer Grundschuld beträgt in der Regel 0,2 Prozent des Grundschuldbetrages, mindestens jedoch 15 Euro. Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.

Wie lange dauert die Löschung einer Hypothek?

Die Dauer der Löschung einer Grundschuld hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Auslastung des Grundbuchamtes, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Komplexität des Falles. Im Durchschnitt ist mit einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen. In Einzelfällen kann es aber auch länger dauern.

Welche Alternativen zur Löschung einer Grundschuld gibt es?

Die Löschung einer Grundschuld ist nicht die einzige Möglichkeit, das Grundstück wieder frei zu machen. Es gibt auch andere Möglichkeiten, die je nach Situation sinnvoll sein können. Diese Möglichkeiten sind

  • Die Abtretung der Grundschuld: Dabei wird die Grundschuld auf einen anderen Gläubiger übertragen, zum Beispiel auf eine andere Bank oder einen neuen Käufer des Grundstücks. Die Abtretung muss ebenfalls im Grundbuch eingetragen werden und bedarf der Zustimmung des bisherigen Kreditgebers.
  • Die Grundschuldfreigabe: Hier verzichtet der Kreditgeber ganz oder teilweise auf das Recht aus der Grundschuld. Die Freigabe muss ebenfalls im Grundbuch eingetragen werden und bedarf der Zustimmung des Darlehensnehmers.
  • Die Teilungsversteigerung: Hier wird das Grundstück zwangsversteigert, um die Forderungen des Kreditgebers zu befriedigen. Die Teilungsversteigerung muss vom Gericht angeordnet werden und kann zum Verlust des Eigentums führen.

In welchen Fällen kann eine Grundschuld gelöscht werden?

Die Löschung einer Grundschuld kann in verschiedenen Situationen erfolgen, z.B:

  • Beispiel 1: Herr Müller hat vor zehn Jahren einen Kredit über 200.000 Euro aufgenommen, um ein Haus zu kaufen. Dafür hat er eine Grundschuld von 200.000 Euro auf sein Grundstück eintragen lassen. Nun hat er sein Darlehen vollständig zurückgezahlt und möchte die Grundschuld löschen lassen. Er beantragt die Löschungsbewilligung und die Vollständigkeitserklärung bei seiner Bank und reicht diese zusammen mit den anderen Unterlagen beim Grundbuchamt ein. Nach sechs Wochen erhält er die Löschungsbewilligung.
  • Beispiel 2: Frau Schmidt hat vor fünf Jahren einen Kredit über 100.000 Euro aufgenommen, um ihr Haus zu renovieren. Dafür hat sie eine Grundschuld von 100.000 Euro auf ihr Grundstück eintragen lassen. Nun möchte sie ihr Haus verkaufen und mit dem Erlös das Darlehen zurückzahlen. Sie vereinbart mit dem Käufer, dass dieser die Grundschuld übernimmt. Sie beantragt die Abtretung der Grundschuld bei ihrer Bank und reicht sie zusammen mit den anderen Unterlagen beim Grundbuchamt ein. Nach vier Wochen erhält sie die Bestätigung, dass die Grundschuld auf den Käufer übergegangen ist.
  • Beispiel 3: Herr Meier hat vor drei Jahren einen Kredit über 50.000 Euro aufgenommen, um ein Auto zu kaufen. Dafür hat er eine Grundschuld von 50.000 Euro auf sein Grundstück eintragen lassen. Nun kann er den Kredit nicht mehr bedienen und gerät in Zahlungsverzug. Seine Bank kündigt ihm den Kredit und fordert den gesamten Betrag zurück. Da Herr Meier das Geld nicht hat, beantragt die Bank die Teilungsversteigerung seines Grundstücks. Nach einem Jahr wird das Grundstück zwangsversteigert und der Erlös an die Bank ausgezahlt. Damit erlischt die Grundschuld.

Was ist bei der Löschung einer Grundschuld zu beachten?

Für die Löschung einer Grundschuld gibt es einige Details, die man wissen sollte:

  • Die Löschung einer Grundschuld ist nicht immer sinnvoll, denn sie kann auch Vorteile haben. Zum Beispiel kann eine bestehende Grundschuld die Kreditwürdigkeit erhöhen oder die Zinsen senken, wenn Sie einen neuen Kredit aufnehmen möchten.
  • Die Löschung einer Grundschuld kann auch ohne Zustimmung des Kreditgebers erfolgen, wenn dieser seine Forderungen nicht mehr durchsetzen kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Kreditgeber insolvent oder die Forderung verjährt ist.
  • Die Löschung einer Grundschuld kann auch durch eine so genannte Auflassungsvormerkung gesichert werden. Dabei handelt es sich um eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Darlehensnehmers auf Löschung der Grundschuld dokumentiert. Die Auflassungsvormerkung verhindert, dass der Darlehensgeber die Grundschuld an einen anderen Gläubiger abtritt oder das Grundstück ohne Zustimmung des Darlehensnehmers verkauft wird.

Zum Thema “Grundschuld löschen” sind folgende deutsche Gesetze einschlägig:

§ 873 BGB: Löschung der Grundschuld durch Eintragung im Grundbuch
§ 875 BGB: Anspruch auf Löschungsbewilligung nach Tilgung der Forderung
§ 1179 BGB: Löschungsvormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Löschung

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Grundschuld löschen: So gehen Sie vor – DAS HAUS
Grundschuld löschen als Erben? So gehen Sie vor

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