Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 06.01.2024 Alex Clodo

Was beinhaltet die Grundsteuererklärung?

Eigentümer zahlen Jahr für Jahr Grundsteuer. Doch in diesem Jahr haben sie noch eine weitere Pflicht. Es muss eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Seit dem 01.07.2022 müssen Haus- und Wohnungseigentümer Daten ans Finanzamt übermitteln. Auch wer keinen Brief bekommt, ist zur Abgabe verpflichtet. Aber welche Daten gehören in die Grundsteuererklärung und wo finde ich sie? Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Grundsteuererklärung.

Allgemeines zur Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Die Grundsteuer wird im Gegensatz zur Grunderwerbssteuer jedes Jahr fällig. Die Höhe des Betrags ist vom Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude abhängig. Es geht bei den meisten Wohnungseigentümern um einige Hundert Euro im Jahr, Besitzer von Mietshäusern müssen dagegen oft vierstellige Beträge zahlen.

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Das Bundesverfassungsgericht hielt die bisherige Berechnung 2018 für verfassungswidrig, weshalb die Steuer reformiert werden musste. Daher müssen nun alle Immobilien und Grundstücke neu bewertet werden. Erstmals fällig wird die neu berechnete Grundsteuer dann 2025.

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

Eine Grundsteuererklärung müssen Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Eigentumswohnungen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben. Laut Bundesfinanzministerium geht es um rund 36 Millionen “wirtschaftliche Einheiten”, was das Vorhaben zu einem der größten Projekte der Steuerverwaltung in der deutschen Nachkriegsgeschichte macht.

Sollte Ihr Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet sein, muss der Erbbauberechtigte aktiv werden, der ein Gebäude auf diesem Grundstück errichtet. Der sog. Erbbauverpflichtete, also der Grundstückseigentümer muss ihn dabei unterstützen.

Bei Grundstücken, die mit fremden Gebäuden bebaut sind, ist der Eigentümer des Grundstücks zur Abgabe der Erklärung verpflichtet, der Gebäudeeigentümer muss mitwirken.

Welche Daten müssen Sie angeben?

Diese Frage hängt von verschiedenen Kriterien ab. Zunächst ist es davon abhängig in welchem Bundesland Sie leben.

Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben sich der Grundsteuerregelung des Bundes angeschlossen.

Wer dort wohnt, muss dem Finanzamt folgende Daten übermitteln:

Welche Daten müssen übermittelt werden?

1.     Grundbuchdaten wie Adresse, Eigentümer, Flurnummer und Grundstücksfläche
2.     Bodenrichtwert
3.     Wohnfläche
4.     Aktenzeichen des Einheitswertes
5.     Art der Immobilie, also Ein- oder Zweifamilienhaus, Mietshaus oder Eigentumswohnung
6.     Zahl der Garagen und Stellplätze
7.     Art der Nutzung, also gewerbliche Nutzung oder Wohnen
8.     Baujahr
9.     Zahl der kleinen, mittleren und großen Wohnungen, wobei “klein” unter 60 Quadratmeter bedeutet, “mittel” 60 bis 100 Quadratmeter und “groß” mehr als 100 Quadratmeter

In Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gilt hingegen das sogenannte Flächen-Faktor-Modell. Welche Angaben benötigen Sie hier?

Welche Daten müssen übermittelt werden?

1.     Grundbuchdaten wie Adresse, Eigentümer, Flurnummer und Grundstücksfläche
2.     Bodenrichtwert
3.     Wohnfläche
4.     Aktenzeichen des Einheitswertes
5.     Art der Nutzung, also gewerbliche Nutzen oder Wohnen

Baden-Württemberg wiederum hat sich für das Bodenwertmodell entschieden. Was wird hier benötigt?

Welche Daten müssen übermittelt werden?

1.     Grundbuchdaten wie Adresse, Eigentümer, Flurnummer und Grundstücksfläche
2.     Bodenrichtwert
3.     Aktenzeichen des Einheitswertes
4.     Art der Nutzung, also gewerbliche Nutzen oder Wohnen

Wo finde Sie Ihren Bodenrichtwert?

In vielen Bundesländern ist es möglich Ihre Bodenrichtwerte über das Bodenrichtwert-Informationsportal “Boris” abzurufen. Diese Informationen können jedoch ausdrücklich nicht für die Grundsteuererklärung verwendet werden.

Sie können beispielsweise in Nordrhein-Westfalen den Bodenrichtwert bereits einfach über das Grundsteuerportal der Finanzverwaltung ermitteln. Sie müssen dafür auswählen, um welche Grundsteuerart es sich handelt – also Land- und Forstwirtschaft oder andere Grundstücke – und geben anschließend Ihre Adresse ein. Sie erhalten nach einem weiteren Klick auf das entsprechende Grundstück einen Auszug, in dem Sie auch den Bodenrichtwert finden.

Ähnliche Datenabrufe gibt es auch schon in anderen Bundesländern. Hier finden Sie eine passende Übersicht.

In Bayern, dem Saarland und Baden-Württemberg können Eigentümer den Bodenrichtwert beim jeweiligen Gutachterausschuss ihres Landkreises gegen eine Gebühr anfragen.

Wo finde Sie Ihre Grundbuchdaten?

Sie können Ihre Grundbuchdaten wie die Flurnummer und die Gemarkung in Ihrem Grundbuchauszug entnehmen. Sie sollten diese idealerweise bereits bei Ihren Kaufunterlagen zur Immobilie oder zum Grundstück aufbewahren.

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