Die Grundsteuer muss auch dann von einem Hausbesitzer gezahlt werden, falls seine Mietwohnungen nicht bewohnt sind, sondern leer stehen. Dies beschloss das Verwaltungsgericht Gießen. Von dieser Regelung kann nur abgewichen werden, falls der Eigentümer den Nachweis liefern kann, dass er alles in Bewegung gesetzt hat, um Mieter zu gewinnen.
Kein Erlass der Grundsteuer
Konkret ging es um einen klagenden Eigentümer, der im Besitz von vier Wohnungen ist, welche er 2009 nicht vermieten konnte. Aus diesem Grund forderte er die Befreiung von der Grundsteuer. Dem Gericht fehlte die rechtliche Grundlage, denn der Mieter konnte keinen Nachweis erbringen, dass er sich ernsthaft und genügend um Mieter gekümmert hat. Die Announcen, welche er auch im Internet geschaltet hat, genügten nicht. Er hätte beispielsweise einen Immobilienmakler beauftragen müssen.
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Kein Grundsteuererlass bei leerstehender Wohnung erhalten
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- Quelle: dpa
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