Eine neue Ära der Rechnungsstellung
Die rechtlichen Grundlagen der E-Rechnungspflicht
Die Regelung zur E-Rechnungspflicht wurde durch das im März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz eingeführt und tritt mit dem Ziel in Kraft, die Digitalisierung im Rechnungswesen zu fördern. Die rechtliche Grundlage ist vor allem Artikel 23 des Gesetzes, ergänzt durch §14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Darin wird klargestellt, dass elektronische Rechnungen die bisherigen Papierrechnungen vollständig ersetzen werden.
Definition „elektronische Rechnung“
Als elektronische Rechnung gilt ein Dokument, das neben standardisierten Formaten (z. B. XML oder ZUGFeRD) auch maschinenlesbare Daten enthält, die automatisierte Bearbeitung ermöglichen. PDF-Dateien alleine genügen künftig nur, wenn sie auf die genannten Standards abgestimmt sind („Artikel 23 Wachstumschancengesetz“).
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E-Rechnungspflicht ab 2025 – was gilt? erhalten
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Gründe für die Einführung der E-Rechnungspflicht
- Effizienzsteigerung: Durch die Nutzung elektronischer Rechnungen können Bearbeitungsprozesse beschleunigt werden.
- Betrugsprävention: Der Einsatz von standardisierten Formaten erschwert Steuerbetrug, insbesondere bei der Umsatzsteuer!
- EU-Vorgaben: Die EU fordert bereits in einigen Bereichen die Verwendung von E-Rechnungen, u. a. bei öffentlichen Auftraggebern.
Welche Fristen gelten für welche Unternehmensgrößen und Umsätze?
- Ab dem 1. Januar 2025: Papierrechnungen verlieren ihren Vorrang.
- Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2026: Nutzung sonstiger Formate für elektronische Rechnungen ist möglich, wenn beide Parteien zustimmen.
- Ab dem 1. Januar 2027: Verbindliche Nutzung von E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro[^1](https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/e-rechnungspflicht-2025).
Welche Unternehmensgrößen und Umsätze sind betroffen?
Die Vorschriften gelten für alle inländischen, steuerbaren und steuerpflichtigen B2B-Umsätze. Unternehmen mit einem Umsatz von über 800.000 Euro im Vorjahr müssen ab 2027 zwingend E-Rechnungen ausstellen.
Für kleinere Unternehmen, die im vorhergegangenem Jahr nicht mehr als 25.000 Euro und im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 € Umsatz gemacht haben, gelten lockere Regelungen, abhängig von den jeweiligen Landesgesetzen (Compliance), siehe IHK-Frankfurt.
Im Übergangszeitraum bis Ende 2026 gilt das ohnehin nur für elektronisch übermittelte Rechnungen. Eine Rechnung in Papierform dürfen Sie also bis dahin ohne weiteres verschicken. Zudem darf man bis Ende 2027 eine klassische PDF Rechnung ohne XML Anhang verschicken, jedoch nur wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
Übrigens: Nur wenn der Rechnungsempfänger auf einer Rechnung besteht, besteht auch die Pflicht, eine E-Rechnung auszustellen.
Über 2027 hinaus gibt es auch weiterhin Ausnahmen für Kleinbeträge bis 250 € oder zum Beispiel auch für Fahrausweise, für die man jeweils keine E-Rechnung erstellen muss.
Was müssen Unternehmen konkret tun?
Hier sind die Handlungsschritte zur Vorbereitung:
- Prüfen Sie Ihre Buchhaltungssysteme: Können Ihre Systeme E-Rechnungen gemäß der Norm EN 16931 erstellen und verarbeiten?
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter: Schulungen zu den neuen Anforderungen helfen, Fehler zu vermeiden.
- Suchen Sie externe Unterstützung: Ziehen Sie einen Steuerberater oder spezialisierten Dienstleister hinzu.
- Kooperieren Sie mit Geschäftspartnern: Klären Sie rechtzeitig, welche technischen Anpassungen bei Ihren Partnern notwendig sind.
Mögliche Hindernisse und wie man ihnen begegnen kann
Hindernis | Lösungsansatz |
---|---|
Technische Komplikationen | Einführung moderner Buchhaltungssoftware und externe Beratung |
Fehlendes Wissen | Schulungen für Buchhaltungsteams und Informationsaustausch mit Partnern |
Hohe Implementierungskosten | Fördermöglichkeiten und Phase-in-Plan prüfen |
Nichteinhaltung der Fristen | Projektmanagement-Tools einsetzen und regelmäßig kontrollieren |
Praktische Beispiele und rechtlicher Umgang
Beispiel 1: Standard in der EU
Wie in Italien und den skandinavischen Ländern bereits gezeigt, führt die verpflichtende E-Rechnung zu einer deutlichen Senkung von Bürokratiekosten.
Beispiel 2: Übertragungswege
Rechnungsdaten müssen elektronisch gesichert und überprüfbar über Portale wie PEPPOL übertragen werden. Unternehmen, die dem nicht nachkommen, riskieren rechtliche Konsequenzen.
Beispiel 3: Haftungsrisiken
Fehlerhafte Übertragungen oder nicht compliance-gerechte Rechnungen können Sanktionen nach sich ziehen.
Mögliche Hindernisse bei der Umsetzung
Herausforderung | Ursache | Möglichkeit zur Lösung |
---|---|---|
Anpassungskosten | Neue Software erforderlich | Förderprogramme nutzen |
Rechtsunsicherheit | Unklare Umsetzungsvorschriften | Anwälte oder Fachberater hinzuziehen |
Schulungsbedarf | Komplexe technische Neuerungen | Schulungen und Workshops organisieren |
Geeignete Software für die E-Rechnungspflicht: Optionen für KMU
Die ab dem 1. Januar 2025 geltende E-Rechnungspflicht stellt viele KMU (kleine und mittlere Unternehmen) vor neue technische Herausforderungen. Der Übergang von Papierrechnungen zu einem vollständig digitalen und standardisierten Verfahren erfordert den Einsatz geeigneter Softwarelösungen. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über bewährte Softwareangebote, die speziell auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten sind.
Übersicht: Softwarelösungen für die E-Rechnungspflicht
Software | Besonderheiten | Link zur Webseite |
---|---|---|
SevDesk | Cloud-basierte Buchhaltungssoftware, Unterstützung für ZUGFeRD und XRechnung | Besuchen Sie die Webseite |
Lexware eRechnung | Einfache Erstellung und Übertragung von E-Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung | Besuchen Sie die Webseite |
Billomat | Intuitive Rechnungssoftware, ideal für KMU, mit E-Rechnungsunterstützung für PEPPOL | Besuchen Sie die Webseite |
SAP Business One | Komplexe ERP-Lösung mit Integration von E-Rechnungsstandards für wachsende KMU | Besuchen Sie die Webseite |
FastBill | Benutzerfreundliche Plattform zur Erstellung und Verwaltung von E-Rechnungen | Besuchen Sie die Webseite |
DATEV Rechnungswesen | Ideal für Steuerberater und KMU, mit vollständiger E-Rechnungsintegration | Besuchen Sie die Webseite |
easybill | Kostengünstige Lösung zur automatisierten Erstellung von E-Rechnungen | Besuchen Sie die Webseite |
Lexware Office | Umfassende Lösung für Buchhaltung und Rechnungsstellung, kompatibel mit E-Rechnungsstandards | Besuchen Sie die Webseite |
Papierkram | Einfach zu bedienende Online-Buchhaltungssoftware, perfekt für kleine Unternehmen | Besuchen Sie die Webseite |
PortInvoice | Effizientes E-Invoicing-Tool mit Anbindung an PEPPOL für rechtskonforme Rechnungen | Besuchen Sie die Webseite |
Quba WISO Mein Büro | Integrierte Lösung für Büroorganisation und Erstellung von E-Rechnungen | Besuchen Sie die Webseite |
Fazit: Vorbereitung ist entscheidend
Die E-Rechnungspflicht ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung, erfordert jedoch umfangreiche Anpassungen seitens der Unternehmen. Um rechtlichen Streitigkeiten vorzubeugen, sollten sich Unternehmen rechtzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und im Zweifel Expertenrat einholen. Einen passenden Ansprechpartner im entsprechenden Rechtsgebiet finden Sie zum Beispiel hier:
Rechtsanwalt für Steuerrecht.
Was ist das Wachstumschancengesetz und welche Auswirkungen hat es?
Das Wachstumschancengesetz (kurz: WachstumsG) ist eines der wichtigsten Gesetzespakete, die 2024 in Deutschland verabschiedet wurden. Es soll die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern, Bürokratie abbauen und Unternehmen fit für die digitale und nachhaltige Zukunft machen.
Hauptziele des Wachstumschancengesetzes
Das Wachstumschancengesetz verfolgt mehrere zentrale Ziele:
- Förderung von Investitionen: Steuerliche Anreize sollen Innovationen und Expansionen erleichtern.
- Reduzierung der Steuerbürokratie: Vereinfachungen sollen den Verwaltungsaufwand verringern.
- Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Durch steuerliche Begünstigungen für grüne Technologien.
- Anpassung an EU-Vorgaben: Digitalisierung und Effizienz im Einklang mit europäischen Standards.
- Stärkung des Mittelstands: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen besonders profitieren.
Wichtige Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
1. Einführung der E-Rechnungspflicht
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen ihre Rechnungen ausschließlich elektronisch erstellen und übermitteln (s.o.). Ziel ist die effiziente und transparente Abwicklung von Geschäftstransaktionen.
2. Steuerliche Entlastungen
Es gibt neue und erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten, speziell für investierende und wachsende Unternehmen. Auch Steuerfreibeträge wurden angepasst.
3. Verbesserungen bei Forschungsprojekten
Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten wird durch Steuererleichterungen ausgeweitet – vor allem in zukunftsgerichteten Bereichen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
4. Fokus auf Klimaschutz
Investitionen in nachhaltige Technologien wie erneuerbare Energien oder CO₂-Reduktionen werden steuerlich gefördert.
5. Bekämpfung von Steuerbetrug
Standardisierte elektronische Rechnungen sorgen für mehr Transparenz und erschweren Steuerbetrug.
Vorteile für Unternehmen
Das Wachstumschancengesetz bietet zahlreiche Vorteile:
- Kosten- und Zeiteinsparungen: Digitalisierung reduziert Verwaltungsaufwand und Fehlerquote.
- Rechtssicherheit: Klare gesetzliche Vorgaben erleichtern die Compliance.
- Förderung von Innovation: Neue Technologien und Forschung werden attraktiver gestaltet.
- Klimafreundlichkeit: Steuerliche Begünstigungen motivieren zu nachhaltigen Investitionen.
Kritische Stimmen und mögliche Probleme
Trotz der Vorteile gibt es einige Herausforderungen:
- Hohe Umstellungskosten: Unternehmen müssen in neue Software, Schulungen und digitale Prozesse investieren.
- Komplexität der Vorschriften: Viele Firmen benötigen professionelle Unterstützung, um die neuen Vorschriften umzusetzen.
Fazit
Das Wachstumschancengesetz ist ein großer Schritt hin zu einer digitalisierten, nachhaltigen Wirtschaft. Für Unternehmen bietet es enorme Chancen, bringt jedoch auch Anpassungsbedarf mit sich. Eine frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend. Unternehmen sollten die neuen Regelungen analysieren und notwendige Änderungen zeitnah umsetzen. Bei Unsicherheiten kann ein erfahrener Rechtsberater helfen. Einen Ansprechpartner finden Sie hier:
Rechtsanwalt für Steuerrecht.
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