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Ratgeber 13.12.2024 Christian Schebitz

E-Rechnungspflicht ab 2025 – was gilt?

Eine neue Ära der Rechnungsstellung

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Abwicklung des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen in Deutschland durch eine signifikante neue Regelung verändert. Die sogenannte E-Rechnungspflicht schreibt vor, dass Rechnungen zwischen Unternehmen ausschließlich in elektronischer Form ausgestellt und übermittelt werden müssen. Diese Maßnahme basiert auf dem Ziel der Förderung von Effizienz und Digitalisierung in geschäftlichen Prozessen. Doch welche rechtlichen Vorschriften müssen Unternehmen dabei beachten?

Die rechtlichen Grundlagen der E-Rechnungspflicht

Die Regelung zur E-Rechnungspflicht wurde durch das im März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz eingeführt und tritt mit dem Ziel in Kraft, die Digitalisierung im Rechnungswesen zu fördern. Die rechtliche Grundlage ist vor allem Artikel 23 des Gesetzes, ergänzt durch §14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Darin wird klargestellt, dass elektronische Rechnungen die bisherigen Papierrechnungen vollständig ersetzen werden.

Definition „elektronische Rechnung“

Als elektronische Rechnung gilt ein Dokument, das neben standardisierten Formaten (z. B. XML oder ZUGFeRD) auch maschinenlesbare Daten enthält, die automatisierte Bearbeitung ermöglichen. PDF-Dateien alleine genügen künftig nur, wenn sie auf die genannten Standards abgestimmt sind („Artikel 23 Wachstumschancengesetz“).

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Gründe für die Einführung der E-Rechnungspflicht

  • Effizienzsteigerung: Durch die Nutzung elektronischer Rechnungen können Bearbeitungsprozesse beschleunigt werden.
  • Betrugsprävention: Der Einsatz von standardisierten Formaten erschwert Steuerbetrug, insbesondere bei der Umsatzsteuer!
  • EU-Vorgaben: Die EU fordert bereits in einigen Bereichen die Verwendung von E-Rechnungen, u. a. bei öffentlichen Auftraggebern.

Welche Fristen gelten für welche Unternehmensgrößen und Umsätze?

Die Einführung der Pflicht erfolgt schrittweise:

  • Ab dem 1. Januar 2025: Papierrechnungen verlieren ihren Vorrang.
  • Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2026: Nutzung sonstiger Formate für elektronische Rechnungen ist möglich, wenn beide Parteien zustimmen.
  • Ab dem 1. Januar 2027: Verbindliche Nutzung von E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro[^1](https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/e-rechnungspflicht-2025).

Welche Unternehmensgrößen und Umsätze sind betroffen?

Die Vorschriften gelten für alle inländischen, steuerbaren und steuerpflichtigen B2B-Umsätze. Unternehmen mit einem Umsatz von über 800.000 Euro im Vorjahr müssen ab 2027 zwingend E-Rechnungen ausstellen.

Für kleinere Unternehmen, die im vorhergegangenem Jahr nicht mehr als 25.000 Euro und im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 € Umsatz gemacht haben, gelten lockere Regelungen, abhängig von den jeweiligen Landesgesetzen (Compliance), siehe IHK-Frankfurt.

Im Übergangszeitraum bis Ende 2026 gilt das ohnehin nur für elektronisch übermittelte Rechnungen. Eine Rechnung in Papierform dürfen Sie also bis dahin ohne weiteres verschicken. Zudem darf man bis Ende 2027 eine klassische PDF Rechnung ohne XML Anhang verschicken, jedoch nur wenn beide Seiten damit einverstanden sind.

Übrigens: Nur wenn der Rechnungsempfänger auf einer Rechnung besteht, besteht auch die Pflicht, eine E-Rechnung auszustellen.

Über 2027 hinaus gibt es auch weiterhin Ausnahmen für Kleinbeträge bis 250 € oder zum Beispiel auch für Fahrausweise, für die man jeweils keine E-Rechnung erstellen muss.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass mittlere und größere Unternehmen auch von kleinen Unternehmen die Rechnungen im XML Format verlangen werden, weil es ihre Buchhaltung deutlich vereinfacht. Somit sollte sich auch jeder Kleinunternehmer mit der E-Rechnung auseinandersetzen.

Was müssen Unternehmen konkret tun?

Hier sind die Handlungsschritte zur Vorbereitung:

  1. Prüfen Sie Ihre Buchhaltungssysteme: Können Ihre Systeme E-Rechnungen gemäß der Norm EN 16931 erstellen und verarbeiten?
  2. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter: Schulungen zu den neuen Anforderungen helfen, Fehler zu vermeiden.
  3. Suchen Sie externe Unterstützung: Ziehen Sie einen Steuerberater oder spezialisierten Dienstleister hinzu.
  4. Kooperieren Sie mit Geschäftspartnern: Klären Sie rechtzeitig, welche technischen Anpassungen bei Ihren Partnern notwendig sind.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an einen spezialisierten Experten wenden. EHier finden Sie Anwälte für Steuerrecht.

Mögliche Hindernisse und wie man ihnen begegnen kann

Hindernis Lösungsansatz
Technische Komplikationen Einführung moderner Buchhaltungssoftware und externe Beratung
Fehlendes Wissen Schulungen für Buchhaltungsteams und Informationsaustausch mit Partnern
Hohe Implementierungskosten Fördermöglichkeiten und Phase-in-Plan prüfen
Nichteinhaltung der Fristen Projektmanagement-Tools einsetzen und regelmäßig kontrollieren
Bleiben Sie auf dem Laufenden, indem Sie regelmäßig einschlägige Informationsquellen wie IHK-Seiten oder juristische Fachportale konsultieren. Die richtige Vorbereitung hilft, finanzielle Einschränkungen und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Praktische Beispiele und rechtlicher Umgang

Beispiel 1: Standard in der EU

Wie in Italien und den skandinavischen Ländern bereits gezeigt, führt die verpflichtende E-Rechnung zu einer deutlichen Senkung von Bürokratiekosten.

Beispiel 2: Übertragungswege

Rechnungsdaten müssen elektronisch gesichert und überprüfbar über Portale wie PEPPOL übertragen werden. Unternehmen, die dem nicht nachkommen, riskieren rechtliche Konsequenzen.

Beispiel 3: Haftungsrisiken

Fehlerhafte Übertragungen oder nicht compliance-gerechte Rechnungen können Sanktionen nach sich ziehen.

Mögliche Hindernisse bei der Umsetzung

Herausforderung Ursache Möglichkeit zur Lösung
Anpassungskosten Neue Software erforderlich Förderprogramme nutzen
Rechtsunsicherheit Unklare Umsetzungsvorschriften Anwälte oder Fachberater hinzuziehen
Schulungsbedarf Komplexe technische Neuerungen Schulungen und Workshops organisieren

Geeignete Software für die E-Rechnungspflicht: Optionen für KMU

Die ab dem 1. Januar 2025 geltende E-Rechnungspflicht stellt viele KMU (kleine und mittlere Unternehmen) vor neue technische Herausforderungen. Der Übergang von Papierrechnungen zu einem vollständig digitalen und standardisierten Verfahren erfordert den Einsatz geeigneter Softwarelösungen. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über bewährte Softwareangebote, die speziell auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten sind.

Übersicht: Softwarelösungen für die E-Rechnungspflicht

Software Besonderheiten Link zur Webseite
SevDesk Cloud-basierte Buchhaltungssoftware, Unterstützung für ZUGFeRD und XRechnung Besuchen Sie die Webseite
Lexware eRechnung Einfache Erstellung und Übertragung von E-Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung Besuchen Sie die Webseite
Billomat Intuitive Rechnungssoftware, ideal für KMU, mit E-Rechnungsunterstützung für PEPPOL Besuchen Sie die Webseite
SAP Business One Komplexe ERP-Lösung mit Integration von E-Rechnungsstandards für wachsende KMU Besuchen Sie die Webseite
FastBill Benutzerfreundliche Plattform zur Erstellung und Verwaltung von E-Rechnungen Besuchen Sie die Webseite
DATEV Rechnungswesen Ideal für Steuerberater und KMU, mit vollständiger E-Rechnungsintegration Besuchen Sie die Webseite
easybill Kostengünstige Lösung zur automatisierten Erstellung von E-Rechnungen Besuchen Sie die Webseite
Lexware Office Umfassende Lösung für Buchhaltung und Rechnungsstellung, kompatibel mit E-Rechnungsstandards Besuchen Sie die Webseite
Papierkram Einfach zu bedienende Online-Buchhaltungssoftware, perfekt für kleine Unternehmen Besuchen Sie die Webseite
PortInvoice Effizientes E-Invoicing-Tool mit Anbindung an PEPPOL für rechtskonforme Rechnungen Besuchen Sie die Webseite
Quba WISO Mein Büro Integrierte Lösung für Büroorganisation und Erstellung von E-Rechnungen Besuchen Sie die Webseite
Die Anforderungen der E-Rechnungspflicht erfordern technische Anpassungen, die durch die hier vorgestellten Softwarelösungen erleichtert werden können. Es empfiehlt sich, nicht nur die Funktionen der Software zu prüfen, sondern auch die Integration in die bestehenden Arbeitsabläufe Ihres Unternehmens zu berücksichtigen. Viele der genannten Anbieter bieten Testversionen an, um die Software vorab unverbindlich zu testen.

Fazit: Vorbereitung ist entscheidend

Die E-Rechnungspflicht ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung, erfordert jedoch umfangreiche Anpassungen seitens der Unternehmen. Um rechtlichen Streitigkeiten vorzubeugen, sollten sich Unternehmen rechtzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und im Zweifel Expertenrat einholen. Einen passenden Ansprechpartner im entsprechenden Rechtsgebiet finden Sie zum Beispiel hier:
Rechtsanwalt für Steuerrecht.

Was ist das Wachstumschancengesetz und welche Auswirkungen hat es?

Das Wachstumschancengesetz (kurz: WachstumsG) ist eines der wichtigsten Gesetzespakete, die 2024 in Deutschland verabschiedet wurden. Es soll die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern, Bürokratie abbauen und Unternehmen fit für die digitale und nachhaltige Zukunft machen.

Hauptziele des Wachstumschancengesetzes

Das Wachstumschancengesetz verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Förderung von Investitionen: Steuerliche Anreize sollen Innovationen und Expansionen erleichtern.
  • Reduzierung der Steuerbürokratie: Vereinfachungen sollen den Verwaltungsaufwand verringern.
  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Durch steuerliche Begünstigungen für grüne Technologien.
  • Anpassung an EU-Vorgaben: Digitalisierung und Effizienz im Einklang mit europäischen Standards.
  • Stärkung des Mittelstands: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen besonders profitieren.

Wichtige Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

1. Einführung der E-Rechnungspflicht

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen ihre Rechnungen ausschließlich elektronisch erstellen und übermitteln (s.o.). Ziel ist die effiziente und transparente Abwicklung von Geschäftstransaktionen.

2. Steuerliche Entlastungen

Es gibt neue und erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten, speziell für investierende und wachsende Unternehmen. Auch Steuerfreibeträge wurden angepasst.

3. Verbesserungen bei Forschungsprojekten

Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten wird durch Steuererleichterungen ausgeweitet – vor allem in zukunftsgerichteten Bereichen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

4. Fokus auf Klimaschutz

Investitionen in nachhaltige Technologien wie erneuerbare Energien oder CO₂-Reduktionen werden steuerlich gefördert.

5. Bekämpfung von Steuerbetrug

Standardisierte elektronische Rechnungen sorgen für mehr Transparenz und erschweren Steuerbetrug.

Vorteile für Unternehmen

Das Wachstumschancengesetz bietet zahlreiche Vorteile:

  • Kosten- und Zeiteinsparungen: Digitalisierung reduziert Verwaltungsaufwand und Fehlerquote.
  • Rechtssicherheit: Klare gesetzliche Vorgaben erleichtern die Compliance.
  • Förderung von Innovation: Neue Technologien und Forschung werden attraktiver gestaltet.
  • Klimafreundlichkeit: Steuerliche Begünstigungen motivieren zu nachhaltigen Investitionen.

Kritische Stimmen und mögliche Probleme

Trotz der Vorteile gibt es einige Herausforderungen:

  • Hohe Umstellungskosten: Unternehmen müssen in neue Software, Schulungen und digitale Prozesse investieren.
  • Komplexität der Vorschriften: Viele Firmen benötigen professionelle Unterstützung, um die neuen Vorschriften umzusetzen.

Fazit

Das Wachstumschancengesetz ist ein großer Schritt hin zu einer digitalisierten, nachhaltigen Wirtschaft. Für Unternehmen bietet es enorme Chancen, bringt jedoch auch Anpassungsbedarf mit sich. Eine frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend. Unternehmen sollten die neuen Regelungen analysieren und notwendige Änderungen zeitnah umsetzen. Bei Unsicherheiten kann ein erfahrener Rechtsberater helfen. Einen Ansprechpartner finden Sie hier:
Rechtsanwalt für Steuerrecht.

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