Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Umsatzsteuer

Umsatzssteuer

Die Umsatzsteuer ist die allgemeine Verbrauchssteuer auf Warenlieferungen und Dienstleistungen und beträgt in Deutschland 7 % bei ermäßigtem oder 16% bei normalem Steuersatz. Der Ausdruck „Mehrwertsteuer“ wird gleichbedeutend verwendet.

Gesetzliche Regelungen

Die Umsatzsteuer wird im Umsatzsteuergesetz (UmStG) geregelt. Der ermäßigte Steuersatz wird auf einen Großteil der Lebensmittel, Nutztiere, Kulturgüter oder Körperersatzstücke berechnet. Steuerfrei sind hingegen Umsätze aus Auslandlieferungen, Seeschifffahrt, Luftfahrt und spezifische Leistungen wie Versicherungen. Die Umsatzsteuer wird beim Kauf oder Verkauf einer Ware oder Dienstleistung im In- oder Ausland auf den Nettopreis addiert. Eine Ausnahme bilden Verkäufe innerhalb der Europäischen Union (EU), wenn der Unternehmer die Ware in seinem Land versteuert.

Die Umsatzsteuer wird nur vom Verbraucher vollständig bezahlt, da das Unternehmen die Steuer vom Käufer erhält und an das Finanzamt überführen muss. Während der Produktion wird die beim Kauf der Ware bezahlte Vorsteuer mit dem beim Weiterverkauf erhaltenen Betrag verrechnet, sodass sich die Umsatzsteuer des Endprodukts auf die einzelnen Produktionsstätten verteilt.

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Für Dienstleistungen durch Ärzte fällt keine Umsatzsteuer an und auch Kleinunternehmer können von der Zahlung befreit werden.

 

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/

http://www.steuertipps.de/lexikon/u/umsatzsteuer

http://www.die-mehrwertsteuer.de/de/umsatzsteuer-deutschland.html

http://www.rechnungswesen-verstehen.de/steuern/vorsteuer-umsatzsteuer.php

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