Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird auf die Wertschöpfung innerhalb eines Produktionsprozesses berechnet. Mit Wertschöpfung ist die Wandlung von Gütern in Güter mit höherem Geldwert gemeint.

Es gibt drei Mehrwertsteuer-Arten:
– Konsum-Typ: Die Mehrwertsteuer wird uneingeschränkt verrechnet. Dieser Typ ist am meisten verbreitet
– Einkommen-Typ: Die gezahlte Mehrwertsteuer wird nur im Rahmen des Wertverlusts verrechnet.
– Produkt-Typ: Die auf Investitionsgüter gezahlte Mehrwertsteuer wird nicht verrechnet.

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Die Mehrwertsteuer ist trotz vieler Ähnlichkeiten nicht mit der Umsatzsteuer gleichzusetzen. Die Umsatzsteuer wird bei jedem Zwischenverkauf auf den gesamten Umsatz erhoben und bei jedem Verkauf aufaddiert. Bei der Mehrwertsteuer hingegen kann der Zwischenkäufer nur den von ihm geschaffenen Mehrwert, die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, versteuern.

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