International angehauchter Sachverhalt
Der Begriff des international angehauchten Sachverhalts tritt meist im Zusammenhang mit länderübergreifenden Straftaten auf. Dazu gehören im Steuerstrafrecht Verbrechen wie Umsatzsteuer- oder Rechnungsbetrug, Insolvenzstraftaten oder die Wirtschaftskriminalität. Im Strafrecht zählt man hingegen länderübergreifende Bandenkriminalität, Drogenschmuggel und Waffenhandel zu den Sachverhalten, zu denen auch über das Internet begangene Straftaten gehören.
Innerhalb der Europäischen Union gilt das EU-Recht, das zahlreiche länderübergreifende Regelungen für international angehauchte Sachverhalte enthält. Dazu gehört auch die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVo), die die Ergreifung der Täter im In- und Ausland erleichtern soll. Dabei wird zwischen dem Wohnsitz, dem Aufenthaltsort und dem Ort der Straftat unterschieden und die internationale Zusammenarbeit geregelt und gefördert.
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