Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Strafrechtliche Verfolgung im internationalen Kontext

Internationales Strafrecht

Das internationale Strafrecht umfasst alle strafrechtlichen Normen, die den länderübergreifenden Umgang mit Verbrechen und die Regelungen zur Anwendung der einzelnen Rechtsnormen der Länder beinhalten. Zu den wichtigsten gehören dabei das Strafanwendungsrecht, das Auslieferungsrecht und das Völkerstrafrecht.

Strafanwendungsrecht

Das deutsche Strafanwendungsrecht regelt, wann und an welchen Orten das deutsche Strafrecht gilt. Das ist nach § 3 des Strafgesetzbuches (StGB) für Inlandsstraftaten ebenso wie für Straftaten, die auf Schiffen oder Flugzeug mit dem deutschen Hoheitszeichen verübt wurden, der Fall. Auch bei Straftaten gegen inländische oder international geschützte Rechtsgüter findet das Strafrecht Anwendung. Nach § 7 des Strafgesetzbuches (StGB) gilt das deutsche Strafrecht auch, wenn die Straftat im Ausland gegen einen Deutschen begangen wurde oder der Täter Deutscher war. Das Strafrecht wird ebenso angewendet, wenn der Täter nach dem Auslieferungsrecht hätte ausgeliefert werden sollen, die Ausreise jedoch aufgrund eines fehlenden Gesuchs nicht stattfand.

Auslieferungsrecht

Das Auslieferungsrecht beinhaltet die Auslieferung einer Person an einen anderen Staat, in dem sie per Haftbefehlt gesucht wird. Nach § 2 des in Deutschland gültigen Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) ist die Auslieferung eines Ausländers, der im Ausland eine Strafe begangen hat, zulässig. Dazu muss der jeweilige Staat ein Auslieferungsersuchen stellen.

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Der Straftäter wird nur ausgeliefert, wenn seine Tat auch in Deutschland unter Strafe steht, keine politische Tat oder die Verletzung militärischer Pflichten zugrunde liegt und ihm nicht die Todesstrafe droht (§§ 2 IRG). Soll ein Deutscher ausgeliefert werden, muss die Straftat hauptsächlich auf ausländischem Boden begangen worden sein (§ 80 IRG).

Völkerstrafrecht

Das Völkerstrafrecht regelt die Verfolgung von Straftaten, deren Auswirkungen zahlreiche Menschen über die Staatsgrenzen hinaus betreffen. Die wichtigste Instanz ist dabei der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Das in diesem Zusammenhang gültige Römische Statut wurde von allen Mitgliedsstaaten der EU und zahlreichen weiteren Staaten ratifiziert. Der Strafgerichtshof wird dann hinzugezogen, wenn einzelne Staaten nicht in der Lage sind, eine Straftat zu verfolgen und die Situation durch einen Vertragsstaat, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder einen einzelnen Kläger an ihn herangetragen wird. Das Völkerstrafrecht umfasst Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression.

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/irg/BJNR020710982.html#BJNR020710982BJNG000101307

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG000302307

http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/340540/publicationFile/3556/RoemischesStatut.pdf

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/InternatRecht/IStGH/Hintergrund_node.html

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