Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt ist ein unabhängiger Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten und hat aufgrund der Zulassung durch die Landesjustizverwaltung das Recht als Prozessbevollmächtigter, Verteidiger, Beistand, Vertreter oder Berater in allen Rechtsangelegenheiten tätig zu werden. Er übt einen freien Beruf aus und ist nur durch das Bundesgesetz in seiner Tätigkeit einschränkbar.

Rechtliche Grundlagen

Ein Rechtsanwalt kann nur durch die Landesjustizverwaltung zugelassen werden, wenn er die Befähigung zum Richteramt durch das zweite juristische Staatsexamen erhalten hat. Des Weiteren wird eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt. Der Rechtsanwalt darf außerdem gegen keinen der zehn Unterpunkte in §7 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verstoßen, die unter anderem gesundheitlich bedingte Arbeitsunfähigkeit, verfassungsrechtliche Widerhandlungen und strafrechtliche Verfolgungen beinhalten.

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Der Rechtsanwalt ist bei seiner Berufsausübung dem anwaltlichen Standesrecht unterworfen. Hierbei handelt es sich um konkrete Berufspflichten, nach denen sich der Rechtsanwalt innerhalb und außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit der Stellung eines Rechtsanwalts würdig zu erweisen hat, z.B. im Falle einer Interessenkollision. Die Grundlage dafür bilden die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und  §43 der Bundesrechtsanwaltsordnung. Zu den Berufspflichten gehören die Wahrung seiner beruflichen Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, sachliches Verhalten, Sorgfalt im Umgang mit ihm anvertrauten Finanzen und die Pflicht zur Weiterbildung.

Tätigkeitsformen

Ein Rechtsanwalt kann seine Tätigkeit als Einzelanwalt, als angestellter Rechtsanwalt, als freier Mitarbeiter, als Syndikusanwalt, in einer Bürogemeinschaft, Sozietät, Kooperation, Partnerschaftsgesellschaft, Rechtsanwalts GmbH, Limited Company oder Rechtsanwalts AG ausführen.

Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt

Jede Person hat in Deutschland das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten durch einen Anwalt beraten und vertreten zu lassen. Dieser  ist jedoch nicht verpflichtet, einen Fall zu übernehmen und darf nicht tätig werden, wenn ihm ein standeswidriges Verhalten zugemutet wird, er in eine Interessenkollision gerät oder in einem ständigen Dienstverhältnis zu seinem Auftraggeber steht (Syndikusanwalt). Kommt ein Dienstverhältnis zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten zustande, so muss es vertraglich festgelegt sein.

 

Quellen:

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/brao/gesamt.pdf

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rechtsanwalt.html

http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Rechtsanwalt-d248295.html

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