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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Inhaberaktie| rechtsanwalt.com

Inhaberaktie

Unter einer Inhaberaktie versteht man eine Aktie, die auf einen Inhaber und nicht wie bei Namensaktien auf den bestimmten Namen eines Aktionärs ausgestellt ist. Durch diese Regelung ist die Inhaberaktie sehr einfach und formlos durch Einigung und Übergabe übertragbar, da alle Rechte und Pflichten direkt auf den neuen Inhaber übergehen.

Bedingt durch die unkomplizierte Übertragbarkeit ist die Inhaberaktie die gebräuchlichste Form im Aktienhandel. Nach § 10 im Aktiengesetz (AktG) dürfen Inhaberaktien erst ausgegeben werden, wenn der Aktionär den vollen Ausgabebetrag geleistet hat.

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Weitere Informationen zu Namensaktien finden Sie hier.

 

Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/inhaberaktie.html

http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/inhaberaktie/inhaberaktie.htm

http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/BJNR010890965.html

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