Mieteinnahmen hören sich gleich sehr positiv an. Wohnraum zur Verfügung stellen und dann abkassieren. Aber was gilt bei den Steuern? Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten, müssen Sie die Einnahmen aus der Vermietung in der Regel versteuern. Das gilt sowohl für dauerhafte als auch für kurzfristige Vermietungen, zum Beispiel über Plattformen wie Airbnb. Allerdings können Sie auch einige Kosten von den Einnahmen abziehen, um die Steuerlast zu senken. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen richtig angeben, welche Kosten Sie absetzen können und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Wie werden die Mieteinnahmen besteuert?
Die Mieteinnahmen gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen. Dabei müssen Sie nicht nur die reine Miete, sondern auch alle Nebeneinnahmen berücksichtigen, die Sie von Ihrem Mieter erhalten. Dazu gehören zum Beispiel:
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Müssen die Mieteinnahmen versteuert werden? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- Betriebskostenpauschalen oder -vorauszahlungen
- Heizkostenpauschalen oder -vorauszahlungen
- Mietkautionen, soweit sie verzinst werden
- Umlagen für Hausmeister, Gartenpflege oder Schornsteinfeger
- Entschädigungen für Mietausfall oder Schäden
- Möblierungszuschläge
Die Mieteinnahmen müssen Sie in Anlage V Ihrer Steuererklärung eintragen. Dabei müssen Sie für jede vermietete Wohnung oder jedes vermietete Haus eine eigene Anlage V ausfüllen. Wenn Sie mehrere Wohnungen oder Häuser vermieten, müssen Sie die Einnahmen und Ausgaben getrennt nachweisen.
Welche Kosten können Sie abziehen?
Von den Mieteinnahmen können Sie verschiedene Kosten abziehen, die mit der Vermietung zusammenhängen. Diese Kosten mindern Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und damit auch Ihre Steuerlast. Zu den abzugsfähigen Kosten gehören zum Beispiel:
- Abschreibungen für das Gebäude und die Einrichtung
- Zinsen für Darlehen zur Finanzierung der Immobilie
- Grundsteuer, Gebäudeversicherung und andere laufende Kosten
- Reparaturen und Instandhaltungen
- Verwaltungskosten, wie zum Beispiel Maklergebühren, Anzeigenkosten oder Rechtsberatung
- Fahrtkosten zur Immobilie
Die Kosten müssen Sie in der Anlage V Ihrer Steuererklärung angeben. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie nur die Kosten abziehen können, die tatsächlich angefallen sind. Pauschalen oder Schätzungen sind nicht zulässig. Außerdem müssen Sie die Kosten nachweisen können, zum Beispiel durch Rechnungen oder Quittungen.
Welche Besonderheiten sind zu beachten?
Bei der Besteuerung der Mieteinnahmen gibt es einige Besonderheiten, die je nach Ihrer Situation relevant sein können. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus teilweise selbst nutzen und teilweise vermieten, müssen Sie die Einnahmen und Ausgaben anteilig aufteilen.
- Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus nur gelegentlich vermieten, zum Beispiel an Feriengäste, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag von 520 Euro pro Jahr nutzen.
- Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus an Angehörige vermieten, müssen Sie darauf achten, dass der Mietvertrag einem Fremdvergleich standhält. Das bedeutet, dass die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen muss.
- Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus verkaufen, müssen Sie unter Umständen einen Spekulationsgewinn versteuern. Das gilt, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und Sie die Immobilie nicht selbst genutzt haben.
Fazit
Die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses kann eine gute Einnahmequelle sein, aber auch steuerliche Pflichten mit sich bringen. Um Ihre Mieteinnahmen richtig zu versteuern, müssen Sie alle Einnahmen und Ausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben und belegen können. Dabei können Sie einige Kosten von den Einnahmen abziehen, um Ihre Steuerlast zu senken.
Außerdem müssen Sie einige Besonderheiten beachten, die je nach Ihrer Situation relevant sein können. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie Ihre Mieteinnahmen versteuern müssen, sollten Sie sich von einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Diese helfen Ihnen in jeder Lage und beantworten jegliche Fragen zum vorliegenden Thema!
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