Viele Mieter kennen das Problem: Sie sind berufstätig, haben Familie und Freizeitstress – und dann kommen auch noch Kehrwoche und/oder Winterdienst dazu. Doch was tun, wenn es einfach zu viel wird? In dieser News erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben und wie Sie sich wehren können, wenn es Ärger mit der Kehrwoche oder dem Winterdienst gibt.
Wer ist für die Kehrwoche und den Winterdienst zuständig?
In der Regel ist dies im Mietvertrag geregelt.
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Kehrwoche und Winterdienst als Mieter: Was tun, wenn’s zu viel wird? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- Die Kehrwoche ist eine im Mietvertrag vereinbarte Verpflichtung des Mieters, die gemeinschaftlich genutzten Räume des Hauses (z.B. Treppenhaus, Keller, Eingangsbereich) zu reinigen.
- Der Winterdienst umfasst das Räumen und Streuen der Gehwege und Zugänge bei Schnee und Eisglätte.
Was tun, wenn die Kehrwoche oder der Winterdienst zu viel wird?
Medizinische Gründe:.
Wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind, die Kehrwoche oder den Winterdienst durchzuführen, sollten Sie sich ein ärztliches Attest besorgen. Dieses kann dem Vermieter vorgelegt werden, um eine Befreiung von den Aufgaben zu beantragen.
Alternative Lösungen:.
Wenn eine Befreiung nicht möglich ist, gibt es alternative Lösungen:
- Tausch mit anderen Mietern: Suchen Sie das Gespräch mit anderen Mietern und tauschen Sie die Kehrwoche oder den Winterdienst untereinander aus.
- Beauftragung eines Dritten: Sie können die Aufgaben auch gegen Bezahlung an einen Dritten übertragen (z.B. einen Hausmeisterservice).
Konsequenzen bei Vernachlässigung des Winterdienstes
Die Vernachlässigung des Winterdienstes kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zivilrechtliche Konsequenzen:
- Schadensersatzansprüche: Wenn jemand aufgrund Ihrer Räumpflicht zu Schaden kommt (z. B. durch einen Sturz auf einem glatten Gehweg), kann er von Ihnen Schadensersatz verlangen. Dazu können z. B. Arztkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld gehören.
Strafrechtliche Konsequenzen:
- Gefährdung des Straßenverkehrs: Wenn Sie den Winterdienst auf Gehwegen und Fahrbahnen vernachlässigen und dadurch eine Gefahr für den Straßenverkehr entsteht, können Sie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafrechtlich verfolgt werden.
- Körperverletzung: Wenn jemand aufgrund Ihrer unterlassenen Räumpflicht zu Schaden kommt, kann Ihnen auch eine Körperverletzung zur Last gelegt werden.
Darüber hinaus:
- Abmahnung durch den Vermieter: Der Vermieter kann Sie abmahnen, wenn Sie Ihrer Räumpflicht nicht nachkommen.
- Kündigung des Mietvertrags: In schwerwiegenden Fällen kann die Vernachlässigung des Winterdienstes sogar zur Kündigung des Mietvertrags führen.
Wichtig:
Es ist daher wichtig, den Winterdienst ernst zu nehmen und Ihrer Räumpflicht gewissenhaft nachzukommen. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Vermieter oder einem Rechtsanwalt, welche Pflichten Sie konkret haben.
Weitere Informationen:
- https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4um-_und_Streupflicht
- https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4um-_und_Streupflicht
- https://www.bonava.de/inspiration/garten-balkon/winterdienst
Empfehlungen:
- Erstellen Sie einen Räumplan, um sicherzustellen, dass alle Bereiche geräumt und gestreut werden.
- Verwenden Sie geeignete Schneeschaufeln und Streumaterial.
- Informieren Sie sich über die Wetterbedingungen und räumen Sie rechtzeitig vor Schneefall und Eisglätte.
- Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit und räumen Sie nur, wenn Sie fit und gesund sind.
Welche Rechte haben Mieter bei unzumutbaren Belastungen?
Wenn die Kehrwoche oder der Winterdienst aufgrund der persönlichen Situation unzumutbar sind, haben Mieter verschiedene Rechte:
- Mietminderung: Bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Wohnqualität kann die Miete gemindert werden. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung.
- Anpassung des Mietvertrages: Mieter/innen können eine Anpassung des Mietvertrages verlangen, wenn die Kehrwoche oder der Winterdienst im Mietvertrag nicht klar geregelt sind.
- Kündigung des Mietvertrages: Im Extremfall kann die Unzumutbarkeit der Kehrwoche oder des Winterdienstes sogar zur Kündigung des Mietvertrages berechtigen.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Landgericht Berlin: Das Landgericht Berlin entschied, dass eine Mieterin die Kehrwoche nicht mehr übernehmen muss, da sie aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage war, die Wohnung zu reinigen (Az.: 63 S 177/08).
- Amtsgericht München: Das Amtsgericht München entschied, dass ein Mieter die Miete mindern darf, weil er beim Winterdienst neben den Gehwegen auch die Garagenzufahrten räumen muss (Az.: 412 C 2833/12).
- Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Klausel im Mietvertrag, die den Mieter zur Reinigung des Dachbodens verpflichtet, unwirksam ist (Az.: VIII ZR 244/09).
Nützliche Details:
- Der Vermieter ist verpflichtet, die Räum- und Streupflicht bei Bedarf auf die Mieter zu übertragen. Dies muss jedoch im Mietvertrag eindeutig geregelt sein.
- Der Vermieter muss den Mietern Schneeschieber und Streumaterial zur Verfügung stellen, damit diese ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen können.
- Mieter müssen Gehwege in angemessener Breite von Schnee und Eis räumen. Üblich ist eine Breite von etwa 1,5 Metern.
Tipps zum weiteren Vorgehen:.
- Informieren Sie Ihren Vermieter, wenn Sie die Kehrwoche oder den Winterdienst nicht mehr übernehmen können. Suchen Sie gemeinsam nach einer Lösung.
- Nehmen Sie Rechtsberatung in Anspruch: Wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter nicht einigen können, lassen Sie sich von einem unserer Anwälte für Mietrecht beraten.
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