Rechtsnews 25.02.2025 Alex Clodo

Mietminderung Keller Schimmel: Rechte, Pflichten & Tipps

Wenn Sie als Mieter feststellen, dass Ihr Keller feucht oder nass ist, sich bereits Schimmel darin bildet, dann könnten sie Anspruch auf Mietminderung haben. Doch was können Sie in so einer Situation tun? Ist eine Mietminderung gerechtfertigt? Und wie gehen Sie am besten vor? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter in Deutschland, wenn es um Nässe und Schimmel im Keller geht.

Möglicherweise liegt ein Baumangel vor, der zu einem Wassereintritt führt. Oder es handelt sich um eine Folge von Starkregen oder Hochwasser, die nicht vorhersehbar waren. Oder es gibt ein Problem mit der Entwässerung oder der Isolierung des Kellers. In jedem Fall stellt sich die Frage, ob Sie als Mieter eine Mietminderung verlangen können, um die Beeinträchtigung Ihrer Wohnqualität auszugleichen.

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Feuchtigkeit und Schimmel – Mehr als nur ein Ärgernis

Feuchtigkeit und Schimmel in Wohnräumen sind nicht nur unschön, sondern können auch ernsthafte gesundheitliche Folgen haben. Von Atemwegsbeschwerden über Allergien bis hin zu chronischen Erkrankungen – die Risiken sind vielfältig. Darüber hinaus kann Schimmelbefall die Bausubstanz des Gebäudes schädigen und zu Wertverlust führen. Daher ist es wichtig, das Problem ernst zu nehmen und schnell zu handeln.

1. Ist eine Mietminderung bei Nässe und Schimmel im Keller grundsätzlich möglich?

Ja, grundsätzlich ist eine Mietminderung bei Nässe und Schimmel im Keller möglich. Das deutsche Mietrecht sieht vor, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (§ 535 BGB). Ein feuchter oder schimmeliger Keller stellt in der Regel einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt (§ 536 BGB).

1.1 Was bedeutet „Mangel“ im Mietrecht?

Ein Mangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Mietsache von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt ist. Das bedeutet, dass die Mietsache nicht so ist, wie sie laut Mietvertrag sein sollte, und dass der Mieter sie dadurch nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann.

1.2 Was bedeutet „Mietminderung“?

Die Mietminderung ist ein Recht des Mieters, die Miete zu kürzen, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Es gibt keine festen Prozentsätze, sondern es kommt immer auf den Einzelfall an.

2. Welche Voraussetzungen müssen für eine Mietminderung erfüllt sein?

2.1. Mangelanzeige: Haben Sie den Vermieter über den Mangel informiert?

Sie müssen den Vermieter unverzüglich über den Mangel informieren (§ 536c BGB). Das bedeutet, dass Sie den Vermieter sofort benachrichtigen müssen, sobald Sie die Feuchtigkeit oder den Schimmel bemerken. Am besten tun Sie dies schriftlich (z.B. per Einschreiben), um einen Nachweis zu haben.

Handlungsanweisung:

  1. Dokumentieren Sie den Mangel (Fotos, Videos, Zeugen).
  2. Verfassen Sie ein Schreiben an Ihren Vermieter, in dem Sie den Mangel genau beschreiben und ihn auffordern, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
  3. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an Ihren Vermieter.

2.2. Erheblichkeit: Ist der Mangel erheblich genug?

Nicht jeder kleine Feuchtigkeitsfleck berechtigt zur Mietminderung. Der Mangel muss erheblich sein, das heißt, er muss die Nutzung des Kellers spürbar beeinträchtigen. Ein leicht feuchter Keller, der noch als Lagerraum genutzt werden kann, rechtfertigt möglicherweise keine oder nur eine geringe Mietminderung.

2.3. Kein Verschulden des Mieters: Haben Sie den Mangel verursacht?

Wenn Sie den Mangel selbst verursacht haben (z.B. durch falsches Lüften oder Heizen), können Sie die Miete nicht mindern. Der Vermieter ist nur für Mängel verantwortlich, die er zu vertreten hat.

3. Wie hoch darf die Mietminderung sein?

Die Höhe der Mietminderung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es gibt keine festen Regeln oder Tabellen, die für alle Fälle gelten. Die Gerichte orientieren sich bei der Bemessung der Mietminderung an folgenden Kriterien:

  • Ausmaß der Feuchtigkeit und des Schimmelbefalls
  • Grad der Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des Kellers
  • Dauer des Mangels
  • Gesundheitliche Risiken
  • Verschulden des Vermieters

In der Rechtsprechung gibt es zahlreiche Urteile, die sich mit der Höhe der Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmel im Keller befassen. Einige Beispiele:

  • Beispiel 1: Das Amtsgericht Schöneberg hat eine Mietminderung von 10% für einen feuchten Keller zugestanden, der noch als Lagerraum genutzt werden konnte (Urteil vom 14.04.2016, Az. 109 C 256/15).
  • Beispiel 2: Das Landgericht Berlin hat eine Mietminderung von 20% für einen stark verschimmelten Keller bejaht, der nicht mehr nutzbar war (Urteil vom 27.09.2018, Az. 67 S 76/18).
  • Beispiel 3: Das Amtsgericht Köln hat eine Mietminderung von 5% für einen Keller mit leichtem Schimmelbefall an einer Wand zugestanden (Urteil vom 15.01.2019, Az. 210 C 222/18).

4. Was tun, wenn der Vermieter den Mangel nicht beseitigt?

Wenn der Vermieter den Mangel trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht beseitigt, haben Sie folgende Möglichkeiten:

4.1. Selbstvornahme: Können Sie den Mangel selbst beseitigen lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen (§ 536a Abs. 2 BGB). Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

4.2. Klage: Können Sie den Vermieter auf Mängelbeseitigung verklagen?

Sie können den Vermieter auf Beseitigung des Mangels verklagen. Das Gericht kann den Vermieter dann verurteilen, den Mangel zu beseitigen und gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten. Idealerweise beauftragt man dafür einen Anwalt für Mietrecht.

4.3. Fristlose Kündigung: Können Sie das Mietverhältnis fristlos kündigen?

In besonders schweren Fällen, wenn die Gesundheit des Mieters gefährdet ist oder der Keller unbewohnbar ist, kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt sein (§ 543 BGB). Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich und sollte gut überlegt sein.

5. Tipps zum weiteren Vorgehen

  • Beweissicherung: Dokumentieren Sie alles.
  • Rechtsberatung: Suchen Sie einen Anwalt auf.
  • Mieterverein: Treten Sie einem Mieterverein bei.

Mögliche Hindernisse und wie Sie ihnen begegnen

Auch wenn das Recht auf Ihrer Seite ist, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Hier sind einige mögliche Hindernisse und wie Sie ihnen begegnen können:

Hindernis Lösung
Der Vermieter bestreitet den Mangel. Sammeln Sie Beweise (Fotos, Videos, Zeugen, Gutachten).
Der Vermieter behauptet, Sie hätten den Mangel verursacht. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten und prüfen Sie, ob Sie ein Gutachten in Auftrag geben sollten.
Der Vermieter reagiert nicht auf Ihre Mängelanzeige. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist und drohen Sie mit rechtlichen Schritten.
Sie sind unsicher, wie hoch die Mietminderung sein darf. Lassen Sie sich von einem Anwalt oder Mieterverein beraten.

Wie kann man Schimmel vermeiden oder beseitigen?

Um Schimmel zu vermeiden, sollte man vor allem für eine ausreichende Lüftung und Heizung der Wohnung sorgen. Dabei gilt die Faustregel: Mehrmals täglich für fünf bis zehn Minuten stoßlüften und die Raumtemperatur zwischen 18 und 22 Grad Celsius halten. Außerdem sollte man darauf achten, dass keine feuchten Gegenstände in der Wohnung liegen oder hängen, wie zum Beispiel nasse Handtücher oder Wäsche.

Um Schimmel zu beseitigen, sollte man zunächst die Ursache beheben und die betroffenen Stellen trocknen lassen. Dann kann man versuchen, den Schimmel mit einem speziellen Reinigungsmittel oder einem Hausmittel wie Essig oder Wasserstoffperoxid abzuwischen. Dabei sollte man Handschuhe und eine Atemmaske tragen und den Raum gut lüften. Wenn der Schimmel jedoch großflächig oder tief in das Material eingedrungen ist, sollte man einen Fachmann beauftragen, der den Schimmel fachgerecht entfernt.

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