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Rechtsnews 12.09.2022 Alex Clodo

Schärfere Corona-Regelungen für Herbst geplant

Der Herbst steht vor der Tür. Daher wird die Angst auch wieder größer, wenn es um das Thema Corona geht. Nach den sehr lockeren Maßnahmen, die im Sommer galten, kann es nun wieder zu schärferen Regelungen kommen. Aber welche Vorhaben hat die Bundesregierung? All das erfahren Sie hier!

Corona-Wille im Herbst

Hinsichtlich der zu erwartenden Corona-Welle im Herbst hat die Bundesregierung neue Eingriffsmöglichkeiten beschlossen. Die Regeln sollen ab dem 01.10.2022 bis zum 07.04.2023 gelten. Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) greifen auf ein Konzept von Anfang August zurück, was damals entwickelt wurde. Die beiden Politiker sind der Meinung, dass durch die geplanten Regelungen die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigt werden kann. Für die Regierung bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszellen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden.

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Laut Justizminister Buschmann müsse sich die Politik auf eine Lage vorbereiten, wie sie mutmaßlich im Herbst oder Winter eintreten kann. Es handele sich um ein „gutes, moderates und maßvolles Konzept“.

Es sind keine Lockdowns oder Schulschließungen geplant

Laut Konzept sind keine Lockdowns mehr geplant. Es gilt auf Bundesebene in Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Maskenpflicht. Weiterhin ist der Zutritt nur durch einen negativen Testnachweis möglich. Zudem will das Kabinett auch wieder eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen einführen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen müssen.

Laut Papieren sollen die Länder auch die Möglichkeit haben, flexibel auf das Pandemiegeschehen reagieren zu können. Es seien daher zwei Stufen vorgesehen. Auf der ersten Stufe soll je nach Infektionsgeschehen zunächst eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten. Es soll nur eine zwingende Ausnahme von einer Maskenpflicht geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Es können weiterhin Ausnahmen von der Maskenpflicht gemacht werden, wenn man als vollständig geimpft oder genesen gilt. Auf der zweiten Stufe soll die Maskenpflicht ausnahmslos für Innenräume gelten, sowie auch auf öffentlichen Veranstaltungen im Außenbereich, bei denen das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. Auch soll ein Obergrenze für Veranstaltungen in Innenräumen festgelegt werden können.

Es wird ebenfalls betont, dass ein Lockdown und Schulschließungen nicht vorgesehen sind. Für Schülerinnen und Schüler einschließlich der Klasse zehn, bestehe auch nicht die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen

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Quelle:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundeskabinett-neue-corona-regeln-fuer-den-herbst-regerungsfluege-lauterbach-buschmann/

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