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Rechtsnews 06.07.2022 Alex Clodo

Corona-Impfung gefälscht: Polizistin auf Probezeit entlassen

Die Corona-Zahlen steigen wieder und es gibt Bedenken, wie man sorglos in den Herbst starten kann. Während der Hochphase der Corona-Krise gab es auch einige Betrüger. Viele machten falsche Abrechnungen bei Corona-Tests, andere fälschten Impfpässe. Durch diese Maschen wollte man sich ein wenig Taschengeld dazu verdienen, auch wenn dies nicht alles rechtens war. So auch im vorliegenden Fall aus dem Saarland. Dort wurde eine Polizistin auf Probe dabei erwischt, dass sie Impfpässe mit ihrem Freund fälschte. Welche Folgen hat dies für die Beamtin auf Probe? Diese Frage hatte das Verwaltungsgericht Saarlouis zu entscheiden. All das erfahren Sie hier!

Strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten wegen Corona-Impfungen

Gegen die Antragstellerin war ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung eingeleitet worden. Der Frau wurde vorgeworfen, dass die Antragstellerin gemeinsam mit ihrem Freund Impfpässe gefälscht und an diverse Abnehmer verkauft habe. 

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Corona-Impfung gefälscht: Polizistin auf Probezeit entlassen erhalten

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Nach Ansicht des Gerichts rechtfertigt der Tatverdacht der Begehung einer gewerbsmäßigen Urkundenfälschung bzw. der diesen begründenden Sachverhalt die Entlassung der Antragstellerin aufgrund seiner Schwere. Nach §23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG können Beamte auf Probe entlassen werden, wenn sie sich in der Probezeit nicht bewährt haben.

Was ist ein Akt wertender Erkenntnis?

Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob die Beamtin sich in der Probezeit bewährt habe, sei ein Akt wertender Erkenntnis. Aber was versteht man darunter?

Es genügen bereits berechtigte Zweifel des Dienstherrn, ob die Beamtin die charakterliche Eignung, die für die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit notwendig sei, besitzt, um eine Bewährung zu verneinen. Im vorliegenden Fall rechtfertigt aufgrund des bereits feststehenden Sachverhalts, unabhängig von einer abschließenden Entscheidung in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Schlussfolgerung, dass sich die Antragstellerin aufgrund charakterlicher Mängel in der Probezeit nicht bewährt habe. 

Polizistin begehrt “schweres Vergehen”

Nach Ansicht der Richter ist in der Ermöglichung der Erlangung “falscher” Nachweise durch nicht geimpfte Personen ein schweres, die Gesundheit anderer in erheblichem Maße gefährdendes Vergehen zu sehen. Dieses Verhalten offenbart einen schweren charakterlichen Mangel. Dies erlaube die Annahme, dass die Antragstellerin für den Beruf der Polizeikommissarin ungeeignet sei.

Die 32-Jährige kann gegen den Beschluss binnen zwei Wochen noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einlegen.

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Quelle:

Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 04.07.2022 – 2 L 297/22

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