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Rechtsnews 02.11.2016 Raphaela Nicola

Baby bei Ebay-Kleinanzeigen angeboten

Ein Vater bot seine 40 Tage alte Tochter für 5.000€ bei Ebay-Kleinanzeigen zum Kauf an. Das Duisburger Familiengericht hat nun entschieden, dass der Mann keinen unbeaufsichtigten Kontakt zu seinem Baby haben darf. Die Ermittlungen wegen Menschenhandel sind in vollem Gange.

Welcher Fall liegt hier vor?

Anfang Oktober hatte ein 28-jähriger Vater ein Inserat auf der Handelsplattform Ebay-Kleinanzeigen aufgegeben. In diesem hatte er seine 40 Tage alte Tochter zum Kauf angeboten. Sie sollte 5.000€ kosten. Bei dem Baby handelt es sich um ein Einzelkind einer Flüchtlingsfamilie. Schon kurz nach der Veröffentlichung war das Inserat sowohl Mitarbeitern als auch Nutzern der Handelsplattform aufgefallen. Das Unternehmen sperrte den Nutzer unverzüglich und nahm die Annonce vom Netz. Außerdem wurde es der Polizei gemeldet. Daraufhin wurde die Wohnung der Eltern durchsucht und das Kind in Obhut des Jugendamtes gegeben. Wenig später gestand der Vater die Anzeige geschaltet zu haben. Der 28-jährige sagte laut Polizei, dass es sich um einen Scherz gehandelt habe. Gegen den Vater wird nun wegen Menschenhandel ermittelt.

Wie hat das Gericht entschieden?

Im Hinblick auf das Baby hat das Amtsgericht nun eine Entscheidung getroffen. Der Vater darf das Kind nur noch unter Aufsicht sehen. Das Familiengericht hatte dazu ergänzende Maßnahmen getroffen. Ein Gerichtssprecher teilte mit, dass das Baby derzeit noch bei einer Pflegefamilie sei. Es solle demnächst aber wieder zurück zu seiner Mutter und dort dann bleiben. Die Mutter hatte zugestimmt, mit dem Kind ohne den Vater in ein Mutter-Kind-Heim zu ziehen. Es seien bei dem Kind keine Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt worden. Ein Sprecher der Duisburger Staatsanwaltschaft sagte außerdem, dass der Mann von einer Strafe verschont bleibe, wenn die Ermittler ihm nicht nachweisen könnten, dass es sich nicht um einen Scherz gehandelt habe.
Quellen:
http://www.lto.de/recht/kurioses/k/ag-duisburg-vater-baby-bei-ebay-kleinanzeigen-inseriert-kein-unbeaufsichtigter-kontakt/
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ebay-baby-aus-duisburg-vater-darf-tochter-nur-noch-unter-aufsicht-sehen-a-1118498.html

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