Rechtsnews 12.03.2016 Christian R.

Kinderschänder verurteilt

Ein spektakulärer Kriminalfall fand am Donnerstag sein Ende
vor dem Landgericht Augsburg. Ein aus Augsburg stammender, 41 Jahre alter
Kinderarzt wurde zu einer langjährigen Haftstrafe mit anschließender
Sicherungsverwahrung verurteilt, nachdem ihm nachgewiesen worden war, dass er
21 Minderjährige sexuell missbraucht hatte.

Zu Festnahme des Kinderarztes war es im Oktober 2014
gekommen, nachdem er in Garbsen bei Hannover einen fünfjährigen Jungen zu sich
gelockt, betäubt, sexuell missbraucht und anschließend benommen ausgesetzt
hatte. Die Ermittlungsgruppe der Polizei, die den Mann festnahm, konnte
seinerzeit bereits Verbindungen zu Fällen in Bayern nachweisen. Weitergehende
Ermittlungen der Polizei führten schließlich zu dem Ergebnis, dass der Kinderarzt
im räumlichen Umfeld seiner Berufsstationen in Bayern und Niedersachsen über
einen Zeitraum von 15 Jahren hinweg insgesamt 21 Jungen missbraucht hatte, die
aus Augsburg, Nürnberg, München und dem Raum Hannover stammten.

Landgericht Augsburg
verurteilt pädophilen Kinderschänder

Im Verlauf der Gerichtsverhandlung gestand der Mann zwar
seine Taten, allerdings wies ihm das Gericht mehrfach nach, dass er
Schutzbehauptungen aufgestellt hatte. So leugnete er beispielsweise, dass er
seine Opfer sediert hatte, um sich an ihnen zu vergehen; dies konnte ihm aber
aufgrund der polizeilichen Ermittlungen nachgewiesen werden.

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Die von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geforderten
Strafmaße lagen verhältnismäßig weit auseinander: Die Staatsanwaltschaft
forderte vierzehneinhalb Jahre Haft und die anschließende Sicherungsverwahrung
für den Täter, die Verteidigung verlangte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren
und statt der von der Staatsanwaltschaft verlangten Sicherungsverwahrung die
Verbringung des Mannes in eine Psychiatrie.

Das Gericht folgte schließlich weitgehend dem Antrag der
Staatsanwaltschaft. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von dreizehneinhalb
Jahren, verbunden mit anschließender Sicherungsverwahrung und lebenslangem
Berufsverbot.

Quelle: Landgericht Augsburg, Urteil vom 10. März 2016 – J
KLs 201 Js – 

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