Rechtsnews 07.09.2016 Raphaela Nicola

Vater muss WhatsApp von den Handys seiner Kinder löschen

Künftig muss ein Vater bei der Smartphone-Nutzung seiner beiden minderjährigen Töchter genauer hinsehen. Der Grund dafür ist, dass diese Opfer von anzüglichen Sex-Nachrichten wurden. Ein Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts (AG) Bad Hersfeld verpflichtet den Mann, unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass sie WhatsApp deinstallieren.

Welcher Fall liegt hier vor?

Ein Vater ist zum Schutz vor sexueller Belästigung über Messenger-Programme auf den Smartphones seiner Töchter zu präventiver Mithilfe verpflichtet worden. Weil seine Töchter mit Sex-Nachrichten belästigt wurden, erteilte ihm das Amtsgericht (AG) Bad Hersfeld einen umfassenden Auflagenkatalog (Beschl. v. 22.07.2016, Az. F 361/16 EASO). Die beiden Töchter des Mannes besitzen Mobilfunkgeräte. Die jüngere Tochter ist 10 Jahre alt und besaß ein Smartphone. Die ältere Tochter ist 15 Jahre alt und besaß sogar zwei Smartphones. Wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung wurde im Mai gegen einen ehemaligen Schulfreund des Vaters bei der Polizei Anzeige erstattet. Dieser hatte unter anderem von den Mädchen Nacktfotos verlangt. Zudem hatte er sexuell anzügliche Nachrichten per WhatsApp versendet. Bis das Jugendamt vor der Türe des Vaters stand, wusste er von all dem nichts. 

Zu welchem Beschluss kam das Gericht?

Das Gericht befand, dass die sexuelle Anmache dem Wohlbefinden der Mädchen stark zugesetzt habe. Es erteilte dem Vater deshalb ein umfassendes Auflagenpaket. Ein Smartphone pro Tochter sei zunächst einmal ausreichend. Überzählige Geräte habe er einzuziehen. WhatsApp und ähnliche Dienste muss der Vater von den Geräten löschen. Außerdem muss er mit den beiden Kindern ein monatliches Gespräch über den aktuellen Stand der Nutzung führen und eventuell anfallende Fragen oder Besonderheiten besprechen. Zudem muss er die Geräte regelmäßig kontrollieren und Messenger-Apps löschen. Diese Auflagen gelten für die ältere Tochter bis 2018 und für die jüngere bis 2021. Messenger wie WhatsApp könnten für Kinder und Jugendliche unter 16 eine Gefahr für ihre Privatsphäre und Entwicklung darstellen, betonte das Amtsgericht. In dem Alter könnten Smartphones nicht ohne jegliche Überwachung ausgehändigt werden. 
Quelle:
http://www.lto.de/recht/kurioses/k/ag-bad-hersfeld-beschluss-f36116easo-vater-auflagen-sexting-toechter-handy-kontrollieren-gespraeche-whatsapp/

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Kindesmissbrauch per WhatsApp

Sexuelle Belästigung: Schulausschluss für 12-Jährigen

Keine Kündigung per WhatsApp

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€