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Rechtsnews 07.09.2016 Raphaela Nicola

Vater muss WhatsApp von den Handys seiner Kinder löschen

Künftig muss ein Vater bei der Smartphone-Nutzung seiner beiden minderjährigen Töchter genauer hinsehen. Der Grund dafür ist, dass diese Opfer von anzüglichen Sex-Nachrichten wurden. Ein Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts (AG) Bad Hersfeld verpflichtet den Mann, unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass sie WhatsApp deinstallieren.

Welcher Fall liegt hier vor?

Ein Vater ist zum Schutz vor sexueller Belästigung über Messenger-Programme auf den Smartphones seiner Töchter zu präventiver Mithilfe verpflichtet worden. Weil seine Töchter mit Sex-Nachrichten belästigt wurden, erteilte ihm das Amtsgericht (AG) Bad Hersfeld einen umfassenden Auflagenkatalog (Beschl. v. 22.07.2016, Az. F 361/16 EASO). Die beiden Töchter des Mannes besitzen Mobilfunkgeräte. Die jüngere Tochter ist 10 Jahre alt und besaß ein Smartphone. Die ältere Tochter ist 15 Jahre alt und besaß sogar zwei Smartphones. Wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung wurde im Mai gegen einen ehemaligen Schulfreund des Vaters bei der Polizei Anzeige erstattet. Dieser hatte unter anderem von den Mädchen Nacktfotos verlangt. Zudem hatte er sexuell anzügliche Nachrichten per WhatsApp versendet. Bis das Jugendamt vor der Türe des Vaters stand, wusste er von all dem nichts. 

Zu welchem Beschluss kam das Gericht?

Das Gericht befand, dass die sexuelle Anmache dem Wohlbefinden der Mädchen stark zugesetzt habe. Es erteilte dem Vater deshalb ein umfassendes Auflagenpaket. Ein Smartphone pro Tochter sei zunächst einmal ausreichend. Überzählige Geräte habe er einzuziehen. WhatsApp und ähnliche Dienste muss der Vater von den Geräten löschen. Außerdem muss er mit den beiden Kindern ein monatliches Gespräch über den aktuellen Stand der Nutzung führen und eventuell anfallende Fragen oder Besonderheiten besprechen. Zudem muss er die Geräte regelmäßig kontrollieren und Messenger-Apps löschen. Diese Auflagen gelten für die ältere Tochter bis 2018 und für die jüngere bis 2021. Messenger wie WhatsApp könnten für Kinder und Jugendliche unter 16 eine Gefahr für ihre Privatsphäre und Entwicklung darstellen, betonte das Amtsgericht. In dem Alter könnten Smartphones nicht ohne jegliche Überwachung ausgehändigt werden. 
Quelle:
http://www.lto.de/recht/kurioses/k/ag-bad-hersfeld-beschluss-f36116easo-vater-auflagen-sexting-toechter-handy-kontrollieren-gespraeche-whatsapp/

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