
Sind ausländische juristische Personen Grundrechtsträger?
In einem Beschluss vom 19.07.2011 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch ausländische juristische Personen aus der Europäischen Union befugt sind, sich auf Grundrechte zu berufen. Nach Art. 19 Abs. 3 Grundgesetz (GG) gelten Grundrechte auch für inländische juristische Personen, sofern diese










