Rechtsnews 11.09.2022 Simon Wolpert

Sind ausländische juristische Personen Grundrechtsträger?

In einem Beschluss vom 19.07.2011 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch ausländische juristische Personen aus der Europäischen Union befugt sind, sich auf Grundrechte zu berufen. Nach Art. 19 Abs. 3 Grundgesetz (GG) gelten Grundrechte auch für inländische juristische Personen, sofern diese ihrem Wortlaut nach auf sie anwendbar sind. Zwar sind juristische Personen aus dem Ausland nicht „inländisch“ im Sinne des Grundgesetzes, jedoch ist laut Bundesverfassungsgericht der Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 3 GG zu erweitern. Dies liegt insbesondere an den, durch die europäischen Verträge übernommenen, Verpflichtungen. Insbesondere berücksichtigt das Bundesverfassungsgericht durch den erweiterten Anwendungsbereich das allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, eine der wichtigsten Grundfreiheiten in den europäischen Verträgen.

Klage gegen Nachbildung von Designermöbel

Im vorliegenden Fall ist die Beschwerdeführerin eine GmbH nach italienischem Recht mit Sitz in Italien. Die GmbH nimmt in Lizenz die Urheberrechte des Möbeldesigners Le Corbusier wahr und produziert Möbel gemäß seiner Entwürfe.

Die Beklagte des Ausgangsverfahrens ist Zigarettenherstellerin und richtete in einer Kunst- und Ausstellungshalle einer Zigarrenlounge mit Nachbildungen von Le Corbusier-Möbeln ein. Die Beschwerdeführerin klagte auf Unterlassung und gewann die Verfahren vor dem Landgericht und Oberlandesgericht.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Verbot von Markenfälschungen erst bei Eigentumsübertragungen

Der Bundesgerichtshof teilte die Meinung der Vorinstanzen nicht, da das Aufstellen der Möbel weder das Verbreitungs- noch das Verwertungsverbot verletzte. Der BGH stützte sich hier auf eine Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).

Dieser hatte entschieden, dass eine Verbreitung nur dann vorliegt, wenn Eigentum übertragen wird. Mit dem bloßen Ausstellen der Möbel wird jedoch kein Eigentum übertragen – Die Möbel waren der Öffentlichkeit lediglich zum Gebrauch zugänglich gemacht worden.

Inlandsbezug für Grundrechtsträgerschaft nötig

Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin wurde als unbegründet zurückgewiesen. Allerdings entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Beschwerdeführerin auch als ausländische bzw. europäische juristische Person Trägerin von Grundrechten ist. Die Gleichstellung setzt voraus, dass die juristische Person einen Inlandsbezug hat. Hierfür genügt laut BVerfG ein Bezug zum Inland.

Dieser Bezug sei damit gegeben, dass die Beschwerdeführerin auch in Deutschland tätig ist. Daher muss bei der Auslegung des Urheberrechts auch der Art. 14 Abs. 1 GG berücksichtigt werden. Weiter führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshof verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.

Das könnte Sie auch interessieren:

Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen sind erlaubt

Schutzrechte – Schutz vor Nachahmern

Quellen:

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.09.2011, Az.: 1 BvR 1916/09

https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/oeffentliche-unternehmen-eu-3117264

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€