Die Griechenland-Hilfe und der Euro-Rettungsschirm sind rechtens
Das Bundesverfassungsgericht wies in einem Urteil vom 07.09.2011 drei Verfassungsbeschwerden zurück, die sich gegen deutsche und europäische Rechtsakte richteten. Das Wahlrecht aus Art. 38 Abs. 1 GG wird durch das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz und das Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz nicht verletzt. Jedoch wird es in