Urteile zum neuen Wohnungseigentumsgesetz
Viele Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern waren alles andere als begeistert, als am 1. Juli das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Kraft trat: Dies besagt, dass für Änderungen am Haus nicht mehr alle Besitzer zustimmen müssen, sondern eine Mehrheit dafür bereits