Das Rauchverbot in Bayern ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm die Beschwerde zweier Lokalbesitzer aus Bayern nicht an. Mit Bezug auf das Urteil gegen die Rauchverbote in Berlin und Baden-Württemberg erklärte das Gericht damit, dass das Rauchverbot in Bayern verfassungsmäßig ist. Da bei den Rauchverboten in Berlin und Baden-Württemberg lediglich die Ausnahmeregelungen von den Verfassungsrichtern kritisiert wurden und nicht das Rauchverbot selbst, hatten Beobachter diese Entscheidung erwartet. Das bayrische Rauchverbot, das bundesweit als das schärfte Verbot gilt, sieht keine Ausnahmeregelungen vor, wie sie die Richter vergangenen Monat bemängelt hatten. Dort hatten Besitzer sogenannter Eckkneipen geklagt, weil sie wegen ihreren beschränkten Räumlichkeiten keine Möglichkeiten haben Raucherräume einzurichten und so von der Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen. Die Richter erkannten darin eine Verletzung der Berufsfreiheit der Kneipenbetreiber. Bayern lockerte jedoch lediglich sein Rauchverbot für Festzelte. Möchte eine Gasstätte im Freistaat das Rauchen erlauben, muss sie einen Raucherclub gründen, was jedem Betreiber frei steht. Dies sei nicht zu beanstanden, so die Richter. Quellen und Links
- DerStandart.at – “Absolutes Rauchverbot in Bayern verfassungsgemäß”
- rechtsanwalt.com blog – “Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot”
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