Staatliche Lottogesellschaften müssen künftig nur noch mit gewerblichen Lotterievermittlern kooperieren, wenn diese über eine behördliche Erlaubnis verfügen. (AZ: KVR 54/07 )
Kostenlose Ersteinschätzung zu
BGH: Streit um Annahmestellen bei Lotto erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Karlsruhe: Der Bundesgerichthof gab dem deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) teilweise Recht- der Streit um Annahmestellen privater Lottovermittler in Tankstellen und Kaufhäusern scheint zunächst beigelegt.
Seit Januar 2008 brauchen Spielvermittler wie Jaxx oder Faber eine behördliche Erlaubnis, um legal zu sein. Diese Erlaubnis darf nur versagt werden, wenn eine Spielsucht vorhersehbar ist oder aber die Jugend gefährdet wird. Sachfremde Gründe wie die Einschränkung des Wettbewerbs oder ein Verbot zur Erhöhung der Landeseinnahmen sind unzulässig.
Der Deutsche Lotto – und Totoblock hatte daraufhin die Lottogesellschaften dazu aufgefordert, Spielaufträge anderer Vermittler, die in Tankstellen oder Supermärkten angenommen wurden, nicht anzunehmen; dieser Boykottaufruf war nach Ansicht der Karlsruher Richter rechtswidrig.
Die Richter einigten sich bei Urteilsverkündung darauf, dass es in den Händen der Länder liegt, ob sie gewerblichen Vermittlern wie Faber oder Jaxx die behördliche Erlaubnis versagen- dem Deutschen Lotto-und Totoblock (DLTB)stehe es aber nicht zu die von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften dazu aufzufordern, Spielaufträge anderer gewerblicher Spielvermittler abzulehnen. Eine solche „abgestimmte Verhaltensweise zum Nachteil der Spielvermittler“ sei wettbewerbswidrig, befand der BGH. In diesem Punkt folgte der BGH dem Bundeskartellamt.
Jaxx sieht damit die Grundlage für Schadensersatzklagen gegen den DLTB gegeben. Faber kündigte an, in allen 16 Bundesländern die Erlaubnis für private Lotterievermittlung für sein Unternehmen zu beantragen.
Quellen und Links:
- Pressestelle BGH – „Erlaubnisvorbehalt für Lottovertrieb unbedenklich„
- Tagesspiegel.de – „Lotto darf private Anbieter nicht boykottieren„
- Tagesspiegel.de – „BGH weist Lotto in die Schranken„
- Stuttgarter Nachrichten -„Teilerfolg für staatliche Lottogesellschaften“
- Sueddeutsche.de – „BGH: Boykottaufruf rechtswidrig„
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.