Karlsruhe: Heute verhandelt das Verfassungsgericht über 3 der rund 30 anhängigen Verfassungsbeschwerden, die alle mit dem Rauchverbot zu tun haben. Konkret geht es um die Fälle Zweier Wirte einer Einraumkneipen und eines Besitzers einer Diskothek in Baden – Württemberg. Sie halten es für verfassungswidrig, dass in ihren Einrichtungen im Gegensatz zu großen Lokalen mit abtrennbaren Räumen das Rauchen gänzlich untersagt ist. Sie bemängeln, dass sie durch das strikte Rauchverbot erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssten und sehen in der fehlenden Ausnahmeregelung eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und ihres Eigentumsgrundrechts. Da die Kneipen über keine Möglichkeit einer Abtrennung von Raucherräumen verfügen, führe das Rauchverbot dazu, dass sie unrentabel seien und deshalb geschlossen werden müssten. Im Moment gibt es in Deutschland für jedes Bundesland eine eigene Regelung. Das macht 16 unterschiedliche Raucherregeln. In der Rheinland- Pfalz ordnete der Verfassungsgerichtshof an, dass in Ein-Raum-Gaststätten, die “ausschließlich inhabergeführt sind”, vorläufig weiter geraucht werden darf. In Sachsen und Schleswig- Holstein wurde ähnlich gehandelt. Im Saarland erlaubte das Landesverfassungsgericht das Rauchen von Wasserpfeifen in so genannten Shisha-Cafés. Ein Urteil wird der erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier vermutlich erst im August verkünden. Die Anhörung dürfte Signalcharakter haben für die zum Teil unterschiedlichen Regelungen in allen Bundesländern. Das Urteil soll bis spätestens Anfang August verkündet werden. Quellen: • Spiegel.de – „Wo man in Deutschland noch rauchen darf” • Spiegel.de – „Rettung für die Szenekneipe” • Tagesschau.de – „Nichtraucherschutz versus Berufsfreiheit” • Rp-online.de – „Verfassungsgericht prüft absolutes Rauchverbot“
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