Ein kirchliches Pflegeheim darf Mitarbeiter entlassen, wenn diese aus der Kirche austreten- zu diesem Schluss kam das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht. (AZ: 7 Sa 250/08 ) Im vorliegenden Fall wiesen die pfälzischen Richter die Berufung einer Altenpflegerin gegen ihre Kündigung zurück. Die Klägerin wurde 2001 als Pflegekraft bei einer Zweigstelle des Caritas-Verbandes eingestellt. Nachdem sie im September 2007 aus der Kirche austrat, kündigte ihr das Pflegeheim. Die dreifache Mutter stützte sich in ihrer Klage gegen den ehemaligen Arbeitgeber auf ihr Grundrecht der Religionsfreiheit und machte geltend, dass sie keine pastorale oder leitende Tätigkeit ausgeführt habe. Auch habe sie die Kirche nicht aktiv bekämpft. Die Richter vertraten allerdings die Meinung, dass die Kirchen das Recht hätten, von ihren Mitarbeitern ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres eigenen Selbstverständnisses verlangen zu können – und bestätigten damit das Urteil der Vorinstanz (Arbeitsgericht Kaiserslautern). Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht wiegt nach Ansicht der Richter schwerer als das Recht auf freie Religionsausübung. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Quellen und Links:
- Epd.de – „Pflegeheim: Nach Kirchenaustritt Entlassung“
- Frankfurter Neue Presse – „Kirchliches Altenheim darf Pflegerin nach Kirchenaustritt entlassen„
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