Rechtsnews 14.08.2008 Christian Schebitz

Kein Entschädigungsanspruch trotz Altersdiskriminierung

Das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Entschädigungsklage einer Bewerberin ab, die sich wegen ihres Alters diskriminiert fühlte.

Die 41-jährige fand eine Stellenausschreibung eines Immobilienunternehmens, die nach dem Inhalt der Anzeige eine „Büromitarbeiter/in bis 35 Jahre“ suchte, sowie einen „Fahrer/in in Vollzeit bis 35 Jahre“. Die Klägerin bewarb sich daraufhin, wurde abgelehnt und klagte auf Schadensersatz n Höhe von 4.200,00 € wegen Diskriminierung. Sie machte geltend, nur wegen ihres Alters nicht berücksichtigt worden zu sein.

Vor Gericht wurde die Klägerin befragt, auf welche weiteren Stellen sie sich beworben habe, woraufhin sie ausschließlich Stellen nennen konnte, die einen potenziellen altersdiskriminierenden Inhalt hatten.

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Bei der Urteilsverkündung gab das Landesarbeitsgericht Hamm der Klägerin in sofern Recht, als dass die Stellenausschreibungen diskriminierend seien, da eine Altersbeschränkung durch die Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht gegeben seien. Die Schadensersatzklage wurde allein deshalb vom Gericht abgewiesen, da sich dich Klägerin nicht ernsthaft um die Stellen beworben habe, sondern dass es ihr bei der Bewerbung ausschließlich um die Entschädigung gegangen sei.

Quellen und Links:

  • Pressestelle LAG Hamm: „Landesarbeitsgericht Hamm: Entschädigung wegen Altersdiskrimi¬nierung nach dem Allgemeinen Gleichbe¬handlungsgesetz (AGG)“

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Steffan Schwerin ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Steffan Schwerin - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive