Rechtsnews 15.08.2008 Christian Schebitz

kurz und bündig XV

Veröffentlichung von Emails im Internet – Was ist erlaubt?

Eine Frage die derzeit durch die Blogsphäre zu geistern scheint. Gleich zwei Rechtsanwälte haben sich ihrer angenommen und erläutern die rechtliche Sachelage. Dr. Carsten Ulbricht und Dr.Bahr betonen, dass hier zunächst zwischen privaten und geschäftlichen Emails unterschieden werden muss. Während private Emails der Intimsphäre zufallen und damit tabu sind, muss bei geschäftlichen Emails eine Interessenabwägung statt finden. Mehr dazu unter:

BGH entscheidet: EX RAF-Terroristin müssen nicht in Beugehaft

Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte heute eine Beugehaft gegen die ehemaligen Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts ab. Sie sollten mit der Inhaftierung zu Zeugenaussagen zum Mord am Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahre 1977 gezwungen werden. Bis heute konnte der Fall nicht restlos geklärt werden. Doch die Richter urteilten es müsse den Beteiligten ein Aussageverweigerungsrecht eingestanden werden, da ihre Aussagen womöglich Rückschlüsse auf deren Beteiligung zuließen.

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