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Rechtsnews 19.08.2008 Christian Schebitz

Datenschutz ins Grundgesetz?

Der bundesweite Skandal um die unerlaubte Weitergabe von Bankdaten schlägt immer höhere Wellen, sodass Politiker nun lautstark über die Aufnahme des Datenschutzes in das Grundgesetz diskutieren. Kieler Verbraucherschützer hatten eine CD mit 17.000 Namen und Kontonummern zugespielt bekommen. Angeblich wurden die Daten zuvor an Callcenter verkauft. Ursprünglich sollen die sensiblen Informationen von der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) stammen. Mittlerweile geht man von Millionen gespeicherter Informationen aus. Diese meist von Firmen zur eigenen Benutzung erhobenen Auskünfte werden auch rege per Internethandel zu Geld gemacht. Besonders Politiker des linken Parteispektrums sehen den deutschen Datenschutz auf Abwegen und fordern dessen Aufnahme ins Grundgesetz. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Grüne, Renate Künast, hat sich in einem Interview mit der Financial Times Deutschland für eine grundlegende Modernisierung von Datenschutz, Vertrags- und Zivilrecht ausgesprochen. Renate Künast fordert neben höheren Strafen bei Rechtsverstößen und schärferen Kontrollen auch eine Anpassung des Vertragsrechts: So dürften ihrer Meinung nach telefonisch geschlossene Verträge nicht gültig sein. Allerdings will Künast nicht so weit wie manche ihrer Parteikollegen gehen und ein grundsätzliches Handelsverbot für persönliche Daten fordern. Künast forderte zudem die Bürger dazu auf, sorgsamer mit ihren persönlichen Daten umzugehen. Die Bundesregierung sieht dagegen trotz der jüngsten Vorfälle keine Notwendigkeit, den Datenschutz gesondert in die Verfassung aufzunehmen. Das machten Bundesjustizministerium und Innenministerium deutlich und wiesen darauf hin, der Datenschutz könne bereits jetzt aus dem Grundgesetz herausgelesen werden, etwa beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Daher bestehe kein Handlungsbedarf. Eine Sprecherin des Justizministeriums wies zudem darauf hin, dass die unerlaubte Weitergabe von Datensätzen bereits jetzt mit Geldbußen von bis zu 250 000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft werden könnte. Quellen und Links:

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