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Rechtsnews 20.08.2008 akerth

Elternzeitprozess endet in einem Vergleich

Einem jungen Vater wurde die Elternzeit versagt- jetzt muss die Firma dafür zahlen.(Az. 5 Ca 5162/07)

Ein Steuerberater konnte sich vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf 45 000 Euro bei seinem Arbeitgeber erkämpfen – der junge Vater arbeitet für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und hatte sich nach der Geburt seiner Tochter zunächst ein halbes Jahr Auszeit genommen. Im Anschluss an diese Pause wollte er in Elternteilzeit wieder einsteigen. Der Antrag wurde von seinem Arbeitgeber abgelehnt; die Begründung: Nur mit voller Stundenzahl könne der Vater, der vor allem in Unternehmenstransaktionen involviert war, die für diese Projekte notwendige Flexibilität garantieren.

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Der Vater klagte zunächst die Elternzeit ein, der Prozess zog sich aber so in die Länge, dass der gewünschte Teilzeitzeitraum schon lange verstrichen war. Daraufhin klagte er das entgangene Teilzeitgehalt ein. Während des Prozesses ließen die Richter jedoch erkennen, dass sie die Ablehnung einer Teilzeitregelung für unrechtmäßig hielten, da der Arbeitgeber keine ausreichenden Gründe habe nennen können. Gleichzeitig äußerten sie jedoch Bedenken, dass der Steuerberater unter Umständen nicht nur einen Antrag auf Elternteilzeit hätte stellen sollen, sondern es nach einer gewissen Zeit noch einmal hätte versuchen sollen.

Das Gericht musste den Fall nicht mehr entscheiden, da es zu einem Vergleich kam; die Firma erklärte sich dazu bereit, den eingeklagten Schadenersatz zu bezahlen.

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