Ausländerin mit deutschen Kindern erhält Niederlassungserlaubnis
Ausnahmen bei Erteilung der Niederlassungserlaubnis Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen nach § 28 II AufenthG setzt voraus, dass „der Lebensunterhalt der in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Kernfamilie“ gewährleistet ist. Iranerin mit deutschen Kindern will Niederlassungserlaubnis Eine Frau mit iranischer