Rechtsnews 14.09.2011 Simon Wolpert

Pornografie kostet den Beamtenstatus

Das Verwaltungsgericht Stuttgart entfernte in einer Entscheidung vom 27. Juli 2011 einen Bundesbeamten der Bundespolizei aus seinem Beamtenverhältnis. Sachverhalt Im Jahre 2002 wurde der ehemalige Beamte wegen Beihilfe zur Prostitution zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch wirkte er gegen Geld als Schauspieler in einem Pornofilm mit und stellte seiner damaligen Freundin seine Wohnung mindestens sechs mal zur Ausübung der Prostitution zur Verfügung. Die Bundesrepublik Deutschland klagte nun beim Verwaltungsgericht auf Entfernung des Polizisten aus dem Beamtenstatus, da das Vertrauensverhältnis unwiderbringlich zerstört sei. Gerichtliche Entscheidung Die zuständige Kammer für Disziplinarrecht des Verwaltungsgerichts Stuttgart teilte diese Meinung. Sie beschloss die Enthebung des Beamten aus seinem Beamtenstatus. Laut Verwaltungsgericht habe der ehemalige Polizeibeamte ein schweres Dienstvergehen begangen das dazu geeignet war  das Vertrauen, das seine Vorgesetzten und die Allgemeinheit zuvor in ihn hatten, zu zerstören. Der Beruf eines Polizisten verlange Achtung und Vertrauen – auch außerhalb der Dienstzeit. Das Verhalten des Beamten außerhalb seiner Arbeitszeit macht es für die Öffentlichkeit unmöglich die erforderliche Achtung vor ihm zu haben. Wer beruflich dafür zuständig ist das Gesetz zu wahren muss selbst zur Gesetzestreue verpflichtet sein. Nach seiner ersten Verurteilung habe sich der Beamte zudem weiterhin im Rotlichtmilieu aufgehalten und wurde 2008 während einer Polizeikontrolle in einem Bordell bei einer „Gang-Bang-Party“ gesichtet. Deshalb sei die von der Bundesrepublik Deutschland geforderte Disziplinarmaßnahme zu verhängen. Quelle:

  • Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 22.08.2011, Az.: DB 23 K 5319/10

 

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