Ein 16-jähriger tötet die „Zweitfrau“ seines Vaters mit 13 Messerstichen und wird vom Landgericht Berlin zu sechs Jahren Jugendstrafe wegen Totschlags verurteilt. Doch war er wirklich der Mörder? Dies musste der Bundesgerichtshof klären. Der angeklagte Deutsche stammt „aus einer libanesischen Großfamilie“ und wurde, wie das LG Berlin feststellte, damit beauftragt, „seine beiden Halbbrüder aus der Wohnung der Lebensgefährtin seines Vaters abzuholen“. Die Frau übergab ihm ihre beiden Kinder jedoch nicht, woraufhin der Angeklagte die Frau mit einem Kochmesser erstochen haben soll. Der Bundesgerichtshof hat jedoch die Verurteilung des Beklagten aufgehoben aufgrund „durchgreifender Mängel der Beweiswürdigung“. Diese Mängel beziehen sich vor allem auf „die Würdigung des Verhaltens des ebenfalls als Täter in Betracht kommenden Vaters des Angeklagten“, da dieser ein Tatmotiv besitzt. Seine Zweitfrau plante nämlich, ihn zu verlassen und die Kinder mitzunehmen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hätte das Landgericht Berlin bei diesem Sachverhalt „den Angeklagten belastende Bekundungen des nach der Tat untergetauchten Vaters als Zeuge und Angaben zu seinem eigenen Alibi nicht als Aussage eines neutralen Zeugen würdigen dürfen“. Quelle:
- Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18. August 2011, Az.: 5 StR 259/11
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Verurteilung wegen Totschlags annuliert erhalten
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