Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig
Nachdem eine Rechtsanwältin und eine GmbH gegen den Solidaritätszuschlag geklagt hatten, stellte der BFH fest, dass der Solidaritätszuschlag entgegen der Auffassung der Kläger verfassungskonform ist. Dazu führt der BFH die folgenden Argumente an: Der Solidaritätszuschlag sei eine Ergänzungsabgabe zur Einkommens-