Über eBay lässt sich alles Mögliche vertreiben, angefangen von Handys, über Bücher bis hin zu Kleidung. Doch nicht selten kommt es vor, dass Verkäufer jugendgefährdende Medien zum Kauf anbieten. Doch wer haftet dafür? Mit dieser Frage musste sich der Bundesgerichtshof im vorliegenden Fall auseinandersetzen. Der konkrete Fall Die Angeklagte organisierte Fremdversteigerungen unter „ebay.de“. Hier werden von Anbietern Angebote eingestellt, von denen jedoch die Angeklagte zuvor keine Kenntnis hat. Geklagt hatte „ein Interessenverband des Video- und Medienfachhandels“, da bei eBay in der Zeit vom Juli 2001 bis zum Mai 2002 „indizierte jugendgefährdende Medien“ offeriert wurden. Darin sah der Kläger ein wettbewerbswidriges Handeln. Entscheidung des Bundesgerichtshofs Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass im Streitfall „eine Haftung der Beklagten wegen Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht in Betracht kommt, auch wenn sie selbst nicht Anbieterin jugendgefährdender Medien ist.“ Die Angeklagte habe gewissermaßen die Gefahr geschaffen, dass ihre Website von Anbietern zum Vertrieb jugendgefährdender Medien verwendet wird. Sobald sie über die jugendgefährdende Offerte Bescheid weiß, sei die Angeklagte zudem dazu verpflichtet, das jeweilige Angebot sofort zu sperren und dafür zu sorgen, dass weitere derartige Rechtsverletzungen verhindert werden. Des Weiteren müsse sie andere Verkäufer daran hindern, die gleichen jugendgefährdenden Medien zum Verkauf anzubieten. Der BGH stellte jedoch weiterhin fest, dass die Angeklagte „keine unzumutbaren Prüfungspflichten treffen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden.“ Weil gewisse Feststellungen für eine endgültige Beurteilung noch fehlten, verwies der BGH den Fall nochmal an das Oberlandesgericht Brandenburg zurück. Quelle:
- Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2007
Kostenlose Ersteinschätzung zu
eBay haftet nur beschränkt für Offerte jugendgefährdender Medien erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.