Kündigung bei unpünktlicher Mietzahlung
Zahlt ein Mieter über längere Zeit die Miete nicht pünktlich, so ist das ein wichtiger Grund i.S.d. § 543 BGB für eine außerordentliche fristlose Kündigung. Sachverhalt Die Beklagten waren seit 2005 Mieter der Klägerin. Ab Mai 2007 wurde die Miete von