BAG: Sondertarifvertrag für Flughafenbetreiber-Aushilfs-Studenten und ver.di-Mitglied rechtmäßig
Kläger in folgendem Fall ist ein immatrikulierter Student, der neben seinem Studium bei einem Großflughafen als studentische Aushilfskraft eingesetzt ist. Er war der Meinung, der Tarifvertrag, auf der sein Beschäftigungsverhältnis gründet und der eine Sonderregelung darstellt, sei nicht rechtmäßig. Sondertarifvertrag