BSG stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern
Verpflegung während eines Krankenhausaufenthalts dürfen bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen berücksichtigt werden: Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in der vergangenen Woche und schob damit den Streichungen der Behörden einen juristischen Riegel vor. Der Arbeitslosengeld II (ALG 2)