Rechtskonforme Gestaltung bei Einbringung privater Schulden in eine GbR
Im zugrunde liegenden Rechtsstreit organisierte ein Ehepaar eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), an der die Frau einen 90%igen Anteil hatte und der Mann einen 10%igen. In die Gesellschaft brachte der Mann sein vermietetes Mehrfamilienhaus ein. Als Gegenleistung nahm die Gesellschaft sowohl die Tilgungs-