Eine Familie machte im Rahmen einer Pauschalreise in Griechenland Urlaub. Auf dem Hotelgelände befand sich eine nicht genehmigte Wasserrutsche. Als der elfjährige Sohn die Rutsche benutzen wollte, blieb sein Arm in einem Absaugrohr ohne Abdeckung stecken. Der Junge konnte sich nicht mehr befreien und ertrank. Die Vorinstanzen gaben der Klage der Mutter auf Schmerzensgeld wegen posttraumatischen Störungen bei den Eltern sowie den Brüdern des Toten statt. Durch die Entscheidung der Vorinstanzen sollte jedes Familienmitglied 20.000 Euro von dem beklagten Reiseveranstalters erhalten. Der BGH wies die Revision des Reiseveranstalters zurück. Der BGH stellte fest, dass den Reiseveranstalter die Pflicht treffe, „die Vertragshotels und deren Einrichtungen darauf zu überprüfen, ob sie einen ausreichenden Sicherheitsstandart bieten“. Dies habe der Veranstalter nicht getan und somit seine Prüfungspflicht verletzt. Quelle:
- Pressemitteilung des BGH vom 18.06.2006, Nr. 105/2006.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Kind ertrinkt in Hotelpool – Familie erhält Schmerzensgeld erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.