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Rechtsnews 28.02.2023 Alex

200 Euro Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler

Die 200-Euro-Einmalzahlung kommt endlich. Nach langem Hin und Her kommt ab dem 15.03.2023 die Einmalzahlung für Studenten und Fachschüler. Durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg hatten auch Studenten durch steigende Preise zu kämpfen. Was Sie machen müssen und wer überhaupt Anspruch auf die Einmalzahlung hat, erfahren Sie hier!

Die Bundesregierung hat – um die jungen Erwachsenen finanziell ein wenig zu entlasten – eine steuerfreie Einmalzahlung von 200 Euro, sog. Energiepreispauschale, auf den Weg gebracht. Diese ist speziell für Studierende und Fachschüler geplant.

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200 Euro Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Wer darf einen Antrag auf die Energiepreispauschale stellen?

Laut der Bundesregierung haben folgende zwei Gruppen einen Anspruch auf die Einmalzahlung:

  1. Studierende: Studierende, die zum 01.12.2022 immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können einen Antrag auf die Energiepreispauschale stellen. Zu diesen zählen auch Promotionsstudierende, Studierende in einem dualen Studium, Teilzeitstudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester. Es sind jedoch keine Gasthörer antragsberechtigt.
  2. Fachschüler: Fachschüler und Berufsfachschüler, die zum 01.12.2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben sind ebenfalls antragsberechtigt.

Besteht ein Anspruch auf die 200 Euro, auch wenn ich bereits die Energiepauschale i.H.v. 300 Euro von meinem Arbeitgeber erhalten habe?

Sollten Sie neben dem Studium arbeiten bzw. gearbeitet haben und bereits die 300 Euro Energiepauschale für Arbeitnehmer erhalten haben, dürfen Sie sich doppelt freuen. Sie haben trotzdem einen Anspruch auf die 200 Euro Einmalzahlung für Studierende und Berufsfachschüler.

Müssen Sie die 200 Euro versteuern?

Die Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler muss nicht versteuert werden. Sie bekommen also die vollen 200 Euro ausgezahlt.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden, um die Pauschale zu beantragen?

Zunächst sollten Sie wissen, dass der Antrag online gestellt werden kann, weshalb Sie sich nicht mit lästigen Behördengängen rumschlagen müssen.

Hier finden Sie eine Checkliste für die Beantragung der Energiepreispauschale für Studenten und Fachschüler:

  1. Sie benötigen einen Zugangscode inklusive PIN ihrer Hochschule.
  2. Sie benötigen ein Bund ID-Nutzerkonto. Dieses können Sie kostenlos über Nutzerkonto Bund beantragen.
  3. Weiterhin benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Funktion. Diese Funktion besitzen alle Ausweise ab dem 15. Juli 2017.
  4. Zu guter letzt benötigen sie die Online-Ausweisfunktion von der AusweisApp2.

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Quelle:

https://www.gofeminin.de/erfolg-finanzen/200-euro-fur-studenten-s4059558.html

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