Nebenkostenabrechnung 2025: Darf der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung trotz Guthaben erhöhen? PLUS 20 weitere Fragen zu den NK!
Nebenkostenabrechnung: Darf der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung trotz Guthaben erhöhen und 20 weitere Fragen zur Abrechnung!
Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter ein sensibles Thema. Besonders ärgerlich wird es, wenn trotz eines Guthabens aus der Abrechnung der Vermieter die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen will. Doch ist das überhaupt erlaubt? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung, Ihre Rechte als Mieter und wie Sie sich gegen unzulässige Forderungen Ihres Vermieters wehren können.
Was sind Nebenkosten und Nebenkostenvorauszahlungen?
Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, sind Kosten, die dem Vermieter durch den Gebrauch der Mietwohnung entstehen und auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Typische Nebenkosten sind:
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Heizkosten
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Wasserkosten
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Müllabfuhr
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Grundsteuer
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Hausmeisterkosten
Die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen werden vom Mieter zusammen mit der Miete gezahlt und am Jahresende mit den tatsächlichen Kosten in der Nebenkostenabrechnung verrechnet.
Nebenkostenabrechnung mit Guthaben: Was bedeutet das für Mieter?
Ein Guthaben in der Nebenkostenabrechnung bedeutet, dass der Mieter im Abrechnungszeitraum mehr Vorauszahlungen geleistet hat, als tatsächlich an Nebenkosten angefallen sind. In diesem Fall muss der Vermieter das Guthaben an den Mieter auszahlen.
Wichtig: Ein Guthaben ist ein klares Zeichen dafür, dass die monatlichen Vorauszahlungen zu hoch angesetzt waren.
Darf der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung trotz Guthaben erhöhen?
Die Antwort lautet in der Regel: Nein.
Laut aktueller Rechtslage darf der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung nur dann erhöhen, wenn die tatsächlichen Betriebskosten gestiegen sind und dies durch die Nebenkostenabrechnung belegt werden kann. Ein pauschaler Aufschlag – zum Beispiel eine Erhöhung um 40% – ist ohne nachvollziehbare Begründung und ohne gestiegene Kosten nicht zulässig.
Wichtige Fakten:
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Guthaben spricht gegen eine Erhöhung: Liegt ein Guthaben vor, sind die Vorauszahlungen bereits zu hoch. Eine Erhöhung ist daher nicht gerechtfertigt.
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Erhöhung nur bei nachweislich gestiegenen Kosten: Der Vermieter muss eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung schriftlich ankündigen und anhand der letzten Abrechnung begründen.
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Keine willkürlichen Erhöhungen: Eine Erhöhung „zur Sicherheit“ oder auf Verdacht ist nicht erlaubt. Die Anpassung muss sich an den tatsächlichen Kosten orientieren.
Was tun bei unzulässiger Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung?
Wenn Ihr Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung trotz Guthaben erhöhen will, sollten Sie wie folgt vorgehen:
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Prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung: Kontrollieren Sie, ob die Erhöhung nachvollziehbar und durch gestiegene Kosten begründet ist.
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Schriftlich widersprechen: Lehnen Sie eine unbegründete Erhöhung schriftlich ab und fordern Sie eine detaillierte Begründung.
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Mieterverein oder Rechtsberatung einschalten: Holen Sie sich Unterstützung, wenn Unsicherheiten bestehen oder der Vermieter auf seiner Forderung beharrt.
Ihre Rechte als Mieter bei der Nebenkostenvorauszahlung:
Der Vermieter darf die Nebenkostenvorauszahlung nur dann erhöhen, wenn die tatsächlichen Betriebskosten gestiegen sind und dies durch die Nebenkostenabrechnung belegt werden kann. Bei einem Guthaben ist eine Erhöhung in der Regel nicht zulässig.
Schützen Sie Ihre Rechte, prüfen Sie die Abrechnung sorgfältig und lassen Sie sich im Zweifel beraten. Wenn Sie alleine vorgehen wollen gehts hier weiter >>>
Konkretes Vorgehen (erstmal) ohne Anwalt:
So wehren Sie eine unberechtigte Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung ab und fordern Ihr Guthaben ein
Wenn Ihr Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung trotz Guthaben erhöhen möchte, sollten Sie folgende Schritte beachten:
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Prüfen Sie die Abrechnung und das Erhöhungsschreiben sorgfältig:
Kontrollieren Sie, ob die Erhöhung nachvollziehbar und durch gestiegene tatsächliche Kosten aus der letzten Abrechnung begründet ist. Ein pauschaler Aufschlag ohne Abrechnungsgrundlage ist nicht zulässig. -
Verlangen Sie eine detaillierte Aufschlüsselung:
Bitten Sie den Vermieter schriftlich um eine transparente Darstellung der Kostensteigerung und Einsicht in die zugrunde liegenden Belege. Sie haben das Recht auf Belegeinsicht. -
Widersprechen Sie der Erhöhung schriftlich:
Legen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Abrechnung formlos, aber schriftlich Widerspruch gegen die Erhöhung ein. Begründen Sie Ihren Widerspruch sachlich, z. B. mit dem Hinweis auf das bestehende Guthaben und die fehlende Kostenerhöhung in der Abrechnung. Nutzen Sie dafür gerne Mustervorlagen. -
Sendungsnachweis nicht vergessen! Einschreiben oder Email (letzteres bitte nicht bei privaten Vermietern). Kein Whatsapp, kein einfach einwerfen… im Zweifel EINSCHREIBEN!
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Bestehen Sie auf Auszahlung Ihres Guthabens:
Ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter innerhalb von 30 Tagen an Sie auszahlen oder – falls gewünscht – mit künftigen Vorauszahlungen verrechnen. Eine einseitige Einbehaltung ist nicht erlaubt. -
Zahlen Sie zunächst unter Vorbehalt:
Falls der Vermieter auf der erhöhten Vorauszahlung besteht und mit rechtlichen Schritten droht, können Sie die höhere Zahlung zunächst „unter Vorbehalt“ leisten, um eine Kündigung zu vermeiden. Weisen Sie im Begleitschreiben ausdrücklich darauf hin, dass Sie die Zahlung nur zur Vermeidung von Nachteilen leisten und eine Rückforderung vorbehalten.
7. Suchen Sie Unterstützung:
Wenn der Vermieter nicht reagiert müssen Sie zum Anwalt. Setzen Sie sich eine Deadline zB die 30 Tage oben… aber länger auch nicht. Verschleppungstaktiken sind normal.. Lassen Sie das nicht mit sich machen!
Sie können gerne meinen Ratgeber Mietrecht Hilfe zur Selbsthilfe nutzen. Den Link finden Sie unten oder Sie kontaktieren mich kostenlos in einem 10 Min free Call.
Tipp: Bewahren Sie alle Unterlagen zur Nebenkostenabrechnung gut auf und dokumentieren Sie die Kommunikation mit Ihrem Vermieter. So sind Sie im Streitfall immer auf der sicheren Seite!
Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Mathias Schulze, eine Nachricht.
FAQ: Die 20 wichtigsten Fragen zu Nebenkosten und Nebenkostenabrechnung im Mietrecht
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Was sind Nebenkosten und welche Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden?
Nebenkosten sind Betriebskosten, die dem Vermieter durch die Nutzung der Wohnung entstehen. Umlagefähig sind z.B. Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister, Gartenpflege, Straßenreinigung und Versicherungen. Nicht umlagefähig sind z.B. Reparaturen, Instandhaltung oder Verwaltungskosten. -
Wie oft muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellen?
Der Vermieter muss jährlich eine Nebenkostenabrechnung erstellen und dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. -
Was passiert, wenn ich ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung habe?
Wenn die Vorauszahlungen höher waren als die tatsächlichen Kosten, muss der Vermieter das Guthaben innerhalb von 30 Tagen an den Mieter erstatten. -
Darf der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen, wenn ich ein Guthaben habe?
Nein, eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung ist nur zulässig, wenn die tatsächlichen Kosten gestiegen sind und dies durch die Abrechnung belegt wird. Ein Guthaben spricht gegen eine Erhöhung. -
Welche Frist habe ich als Mieter, um die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und ggf. Widerspruch einzulegen?
Die Frist beträgt 12 Monate nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung. Innerhalb dieser Zeit können Mieter die Abrechnung prüfen und Einwände erheben. -
Was kann ich tun, wenn ich Fehler in der Nebenkostenabrechnung vermute?
Sie können eine Belegeinsicht verlangen und die Abrechnung von einem Experten prüfen lassen. Bei Fehlern müssen Vermieter korrigieren. -
Welche Verteilerschlüssel für Nebenkosten sind üblich?
Üblich sind die Verteilung nach Wohnfläche, Personenanzahl, Verbrauch oder Anzahl der Wohneinheiten. Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. -
Muss ich Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung sofort zahlen?
Nach Erhalt der Abrechnung besteht eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Bei Zweifeln kann die Zahlung unter Vorbehalt erfolgen. -
Kann ich die Nebenkostennachzahlung in Raten zahlen?
Eine Ratenzahlung ist möglich, aber der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem zuzustimmen. -
Welche Nebenkosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?
Kosten für Instandhaltung, Reparaturen, Verwaltung, Bankgebühren, Anschaffung von Feuerlöschern oder Mietausfallversicherung sind nicht umlagefähig. -
Was passiert, wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung zu spät vorlegt?
Wird die Abrechnung später als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorgelegt, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen. Ein Guthaben muss trotzdem ausgezahlt werden. -
Habe ich als Mieter das Recht auf Einsicht in die Belege der Nebenkostenabrechnung?
Ja, Mieter haben das Recht, die Belege einzusehen oder Kopien zu verlangen, um die Abrechnung zu prüfen. -
Welche Angaben muss eine Nebenkostenabrechnung enthalten?
Sie muss den Abrechnungszeitraum, die Gesamtkosten, den Verteilungsschlüssel und den Anteil des Mieters sowie die Vorauszahlungen ausweisen. -
Kann der Vermieter Nebenkosten für Reparaturen oder Instandhaltung abrechnen?
Nein, diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen; sie sind nicht umlagefähig. -
Was ist der Unterschied zwischen Akontozahlung und Pauschalzahlung bei Nebenkosten?
Akontozahlung: Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung. Pauschalzahlung: Fester Betrag ohne Abrechnung, Nebenkosten sind in der Miete enthalten. -
Wie kann ich sicherstellen, dass die Nebenkostenabrechnung korrekt ist?
Vergleichen Sie die Abrechnung mit dem Mietvertrag, prüfen Sie die Belege und kontrollieren Sie, ob nur zulässige Kosten enthalten sind. -
Was kann ich tun, wenn ich die Nebenkostennachzahlung nicht zahlen kann?
Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter, eventuell ist eine Ratenzahlung möglich. Bei Zahlungsunfähigkeit kann auch eine Beratung durch Mietervereine helfen. -
Wie werden Heizkosten abgerechnet?
Heizkosten müssen überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet werden, nicht pauschal. -
Kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstellen?
Nein, der Abrechnungszeitraum darf in der Regel nicht länger als 12 Monate sein. Abweichungen sind unüblich und sollten geprüft werden. -
Was passiert, wenn ich die Nebenkostenabrechnung nicht bezahle?
Der Vermieter kann Mahnungen schicken und im Extremfall eine Klage auf Zahlung einreichen. Es droht eine Verschlechterung des Mietverhältnisses oder sogar eine Kündigung,
Ihr nächster Schritt? 2 Klicks..
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Disclaimer:
Dieser Artikel bietet lediglich einen unverbindlichen, allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für spezifische Fragen empfiehlt sich immer eine konkrete Beratung. Ich erhebe keinen Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit. Die Angaben können sich zu jeder Zeit ändern.