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Fachbeitrag 06.11.2024

Mieterhöhung aus Sicht des Vermieters: Ein Leitfaden


Mieterhöhung aus Sicht des Vermieters: Ein Leitfaden

Als Vermieter ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Mieterhöhung zu kennen. Eine Mieterhöhung kann notwendig werden, um gestiegene Kosten zu decken oder um die Miete an das ortsübliche Niveau anzupassen Vgl. dazu auch § 558 Abs. I S. 1 BGB . In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte der Mieterhöhung aus Sicht des Vermieters.

I. Mietspiegel: Orientierungshilfe für Vermieter

Der Mietspiegel ist ein zentrales Instrument zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er gibt Auskunft über die durchschnittlichen Mietpreise in einer bestimmten Region und dient als Grundlage für Mieterhöhungen.

  • Verbindlicher Mietspiegel: Wenn es einen verbindlichen Mietspiegel gibt, müssen sich Vermieter bei der Anpassung der Miete an den dort festgelegten Werten orientieren. Der Mietspiegel bietet eine transparente und rechtssichere Basis für Mieterhöhungen.
  • Kein Mietspiegel vorhanden: Gibt es keinen Mietspiegel, können Vermieter auf andere Vergleichswerte zurückgreifen, wie z.B. drei vergleichbare Wohnungen im selben Ort oder ein Gutachten eines Sachverständigen.

Kappungsgrenze: Schutz vor übermäßigen Erhöhungen

  • Die Kappungsgrenze begrenzt die Höhe der Mieterhöhung innerhalb eines bestimmten Zeitraums. In Deutschland darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % erhöht werden; in einigen Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt diese Grenze bei 15 %. Diese Regelung schützt Mieter vor übermäßigen finanziellen Belastungen.

Maximale Erhöhung und Staffelmieten

  • Grundsätzlich darf die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Bei einer zuvor vereinbarten Staffelmiete, die ausgelaufen ist, kann eine weitere Erhöhung nur unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage und der gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Es kann hier nun also eine weitere Erhöhung drohen. Dafür gilt dann der Mietspiegel bzw. die Kappungsgrenze.

Ankündigung der Mieterhöhung

  • Eine Mieterhöhung muss schriftlich angekündigt werden und bedarf einer Begründung, beispielsweise durch Verweis auf den Mietspiegel oder Vergleichswohnungen. Die Ankündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Erhöhung. Vgl. § 558b Abs. II BGB.

unverbindliches Musterschreiben für eine Mieterhöhung:

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
[Datum]

[Mietername]
[Mieteradresse]
[PLZ Ort]

Betreff: Ankündigung der Mieterhöhung

Sehr geehrte/r [Name des Mieters],

wir möchten Sie darüber informieren, dass wir beabsichtigen, die monatliche Nettokaltmiete Ihrer Wohnung [Wohnungsnummer/Adresse] zum [Datum] zu erhöhen.

Die aktuelle Nettokaltmiete beträgt [aktueller Betrag] Euro. Ab dem [Datum] wird sich diese auf [neuer Betrag] Euro erhöhen. Diese Anpassung erfolgt gemäß § 558 BGB zur Angleichung an die ortsübliche Vergleichsmiete, basierend auf dem aktuellen Mietspiegel für [Ort], welcher einen Durchschnittswert von [Vergleichswert] Euro ausweist.

Bitte beachten Sie, dass diese Erhöhung innerhalb der gesetzlichen Kappungsgrenze liegt und frühestens ab dem oben genannten Datum wirksam wird.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Mathias Schulze, eine Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Was passiert bei Widerspruch des Mieters?

Wenn ein Mieter mit der Erhöhung nicht einverstanden ist, kann er dieser widersprechen. In einem solchen Fall sollten Vermieter das Gespräch suchen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte keine Einigung erzielt werden können, bleibt als letzter Schritt die gerichtliche Klärung.

Insgesamt ist es entscheidend, dass Vermieter bei einer geplanten Mieterhöhung transparent kommunizieren und sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dies fördert ein gutes Verhältnis zu den Mietern und minimiert das Risiko von Konflikten. Zudem sollten Sie alles belegen können, falls es doch einmal zum Gericht geht.

 

Für Fragen nutzen Sie gerne mein Kontaktformular und schreiben mir kurz um was es geht und über Ihre Situation:

https://www.msadvocate.net/kontakt

 

Wenn Sie neugierig geworden sind, schauen Sie gerne mal in meine E-Books, zum Beispiel zum Thema Auswandern und Steuern oder Mietrecht. Alternativ versuchen Sie auch gerne meine Videos auf meinem YouTube-Kanal u.a. auch zum Mietrecht. 

VG Schulze – msadvocate.net

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Disclaimer: 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Es handelt sich ebenfalls um keine steuerliche Beratung. Der Artikel spiegelt meine persönliche Erfahrung wieder und ist als allgemeine Lebenshilfe und Anregung sich selbst zu informieren zu verstehen.