Das HomeOffice ist durch die Corona-Krise in Mode gekommen, gezwungenermaßen. Auch steuerrechtlich ergeben sich durch die neue Arbeitsweise neue Regelungen. Steuerpflichtige können weiterhin die Homeoffice-Pauschale geltend machen, wenn sie zu Hause arbeiten. Die Pauschale wird aber ab 2023 erhöht, verbessert und entfristet – eine Entlastung vor allem für Familien mit kleinen Wohnungen. Was ändert sich genau?
Was ändert sich bei HomeOffice-Pauschale?
Zunächst stellt sich die Frage, was sich bei der HomeOffice-Pauschale ändern soll. Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet und verbessert. Pro Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige ab dem Jahr 2023 sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können ab 2023 bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Damit sind künftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage steuerlich begünstigt.
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Die Pauschale gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Das entlastet gerade Familien mit kleineren Wohnungen, da ein separates Arbeitszimmer nun nicht mehr Voraussetzung für einen Steuerabzug ist.
Welche weiteren steuerlichen Verbesserungen gibt es für Beschäftigte?
Der bereits um 200 Euro erhöhte Arbeitnehmerpauschbetrag gilt auch weiterhin und wird zusätzlich um weitere 30 Euro angehoben. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung über 2022 hinaus ohne Belege pauschal in Höhe von 1.230 Euro geltend machen.
Der Sparer-Pauschbetrag steigt ab 2023 von 801 auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner. Für Alleinerziehende wird der steuerliche Entlastungsbetrag um 252 Euro auf nun 4.260 Euro erhöht.
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Quelle:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/homeoffice-2125028
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