Rechtsnews 11.10.2022 Alex Clodo

2022: Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer

Inflation könnte zum Wort des Jahres 2022 gewählt werden, geht man nach Nachrichten, Beiträgen und Bedeutung. Durch eine Inflationsrate von über 10% und steigende Energie- und Gaspreise werden Verbraucher verunsichert. Insbesondere werden diese aber durch die herannahende Heizperiode in den Wintermonaten verunsichert. Die Bundesregierung versucht mit zahlreichen Entlastungspaketen und Maßnahmen dem entgegenzusteuern. Aber mit Erfolg? Bisher sind nur wenige Regelungen endgültig beschlossen.

Manche Vorschläge müssen erst noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, andere müssen nur noch von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden. In diesem Beitrag wollen wir Sie über die Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer informieren. Wie kann der Arbeitnehmer seine Mitarbeiter mit bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei unterstützen?

Bei den Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie hat der Gesetzgeber noch kurzfristig reagiert und in den Gesetzentwurf zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz eingefügt. Dieser wurde am 30.09.2022 vom Bundestag beschlossen. Sollte der Bundesrat am 07.10.2022 dem Vorhaben zustimmen, kann das Gesetz noch im Oktober 2022 in Kraft treten.

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Bei Inflationsprämie können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer finanziell unterstützen 

Es macht sich bei den Meisten bemerkbar, dass die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Viele der Arbeitnehmer können auch durch normale Lohnsteigerungen die erhöhten Preise nicht mehr kompensieren, da insbesondere von jedem zusätzlichen Euro meist nur die Hälfte beim Arbeitnehmer tatsächlich ankommt.

Zudem hat auch eine geplante Anhebung des Grundfreibetrages und der Eckwerte des Einkommensteuertarifs kaum spürbare Entlastungen für die Arbeitnehmer. Es sieht jedoch anders aus, wenn Vergütungen ohne Abzüge vereinnahmt werden können, wie es beispielsweise bei der Corona-Prämie in den vergangen Jahren der Fall war. Mit der Inflationsausgleichsprämie als Teil des dritten Entlastungspakets will die Bundesregierung dies erneut ermöglichen. 

Sind Einmal- und Teilzahlungen begünstigt?

Bei der Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Das bedeutet für die Arbeitnehmer, dass die Inflationsausgleichsprämie brutto für netto vereinnahmen können.

Was aber bedeutet dies für den Arbeitgeber? Bei diesem fallen keine Lohnnebenkosten an, also ist insbesondere kein Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung zu zahlen. Dabei sind alle Bar- und Sachleistungen begünstigt, die nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung und bis zum 31.12.2024 gewährt werden.

Dabei können die analog zur Corona-Prämie maximal 3.000 Euro in einem Betrag oder auch in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden. Der Gesetzentwurf sieht keine Begrenzung auf das erste Dienstverhältnis oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vor. Die Inflationsausgleichsprämie kann damit auch an Arbeitnehmer in einem Zweitjob, an geringfügig beschäftigte Mini-Jobber, an Teilzeitbeschäftigte und an Gesellschafter-Geschäftsführer steuerfrei gezahlt werden. Die Inflationsausgleichsprämie wird bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet.

Sind zusätzliche Arbeitgeberleistungen begünstigt?

Was ist Voraussetzung für eine Steuerbegünstigung? Dabei wird vorausgesetzt, dass die Zahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird. 

Was ist zu beachten?

Sollten die Zusätzlichkeitskriterien verletzt werden, sind die Zahlungen der Lohnsteuer zu unterwerfen und anfallende Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Dieses Vorgehen kann den Arbeitgeber finanziell stark belasten, da die Verstöße meist erst nach Monaten bemerkt werden und Arbeitgeber dann den Arbeitnehmeranteil nicht mehr vom Arbeitnehmer nachfordern können, sondern die kompletten Sozialversicherungsbeiträge allein zu tragen haben.

Welche Fallen bestehen bei der Inflationsausgleichsprämie?

Fallgestaltung 1:

Ihr Arbeitgeber zahlt für drei Monate 1.000 Euro des vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts brutto für netto als steuer- und sozialversicherungsfreie „Inflationsausgleichsprämie“ aus.

Welche Folgen können hier eintreten?

In Fall 1 verstößt der Arbeitgeber gegen das Zusätzlichkeitserfordernis, da es sich um lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt handelt.

Fallgestaltung 2:

Ihre Arbeitgeberin hat eine Lohnerhöhung bereits ab Oktober 2022 zugesagt. Die Arbeitgeberin zahlt Ihnen aber statt der vereinbarten Erhöhung zunächst in mehreren Teilbeträgen die „Inflationsausgleichsprämie“ aus.

Welche Folgen können hier eintreten ?

Auch hier verstößt die Arbeitgeberin gegen das Zusätzlichkeitserfordernis. Dabei kann die Inflationsausgleichsprämie nicht anstelle der Lohnerhöhung, sondern nur zusätzlich zu dieser gewährt werden.

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Quelle:

Rundschreiben 10/22, ETL Wilms & Kollegen GmbH

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